Aufenthaltserlaubnis für in anderen EU-Staaten langfristig Aufenthaltsberechtigte (§38a AufenthG)
Die Aufenthaltserlaubnis gilt nur für Personen, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat eine langfristige/unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Biometrisches Passbild
- Gültiger Nationalpass
-
Daueraufenthalt eines EU-Mitgliedsstaates
-
Arbeitsvertrag
- aktuelle Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
- Mietvertrag/Wohnraumbescheinigung/Grundbuchauszug
- Bescheinigung der Krankenkasse (Karte reicht nicht aus)
Kosten
Aufenthaltserlaubnis |
|
Erstaufnahme | 100,00 € |
Erstaufnahme Kinder bis 18 Jahre | 50,00 € |
Verlängerung | 93,00 € |
Verlängerung Kinder bis 18 Jahre | 46,50 € |
Aufenthaltstitel als Ausweisersatz | 72,00 € |
Übertrag des Aufenthaltstitels | 67,00 € |
Verpflichtungserklärung | 29,00 € |
Aufenthaltskarte (Freizügigkeitsberechtigte) |
|
Personen über 24 Jahre | 37,00 € |
Personen unter 24 Jahre | 22,80 € |
Assoziationsberechtigte |
|
Personen über 24 Jahre | 37,00 € |
Personen unter 24 Jahre | 22,80 € |
Zweckwechsel | 98,00 € |
Reiseausweis f. Flüchtlinge (blauer Pass) | 70,00 € |
Reiseausweis f. Flüchtlinge Kinder bis zum 12. Lebensjahr | 14,00 € |
Reiseausweis f. Flüchtlinge - Personen bis vollendetes 24. Lebensjahr | 38,00 € |
Niederlassungserlaubnis |
|
Hochqualifizierte | 147,00 € |
Selbstständige | 124,00 € |
Minderjährige §35 AufenthG | 56,50 € |
alle anderen Fälle | 113,00 € |
Daueraufenthaltskarte (Freizügigkeitsberechtigte) | 37,00 € |
Duldung |
|
Erstmalige Erteilung | 62,00 € |
Verlängerung mit Neuausstellung | 37,00 € |
Verlängerung nur als Kleber | 33,00 € |
Fiktionsbescheinigung | 13,00 € |
Ausstellung von Bescheinigungen | 18,00 € |
Teilweise Gebührenbefreiung bei:
- subsidär Schutzberechtigte
- Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder dem AsylbLG
- Ausländer, die im Bundesgebiet ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten
Keine Gebührenbefreiung für:
- Ausstellung und Verlängerung von Reiseausweisen (Blaue Pässe)
- Bearbeitung und Erteilung von Niederlassungserlaubnissen
- Aufenthaltstitel als Ausweisersatz
Rechtliche Grundlagen
Besonderes
Wenn Sie kein Deutsch sprechen, müssen Sie einen Dolmetscher mitbringen. Er muss aber nicht vereidigt sein, es kann auch eine Person sein, der Sie vertrauen.
Termine
Termine sind nur über unsere Online-Terminvergabe buchbar. Eine Terminvergabe über die E-Mail, oder bei persönlicher Vorsprache ist nicht möglich.
Kinder ab 6 Jahren müssen persönlich vorsprechen.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
---|---|---|---|---|
. Aufenthaltsrecht | 06031 83-2566 | 06031 83-912547 |