Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Erwerbstätigkeit (§18 AufenthG)
Bitte beachten: In vereinzelten Fällen ist vorab eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einzuholen. Die Erklärung sollte vier bis fünf Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit abgegeben werden. Das Formular ist vom Arbeitgeber auszufüllen.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Biometrisches Passbild
- Gültiger Nationalpass
- Arbeitsvertrag
- aktuelle Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
- Sprachzertifikat B1
- Mietvertrag/Wohnraumbescheinigung/Grundbuchauszug
- Bescheinigung der Krankenkasse (Karte reicht nicht aus)
Kosten
Aufenthaltserlaubnis |
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Erstaufnahme | 100,00 € |
Erstaufnahme Kinder bis 18 Jahre | 50,00 € |
Verlängerung | 93,00 € |
Verlängerung Kinder bis 18 Jahre | 46,50 € |
Aufenthaltstitel als Ausweisersatz | 72,00 € |
Übertrag des Aufenthaltstitels | 67,00 € |
Verpflichtungserklärung | 29,00 € |
Aufenthaltskarte (Freizügigkeitsberechtigte) |
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Personen über 24 Jahre | 37,00 € |
Personen unter 24 Jahre | 22,80 € |
Assoziationsberechtigte |
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Personen über 24 Jahre | 37,00 € |
Personen unter 24 Jahre | 22,80 € |
Zweckwechsel | 98,00 € |
Reiseausweis f. Flüchtlinge (blauer Pass) | 70,00 € |
Reiseausweis f. Flüchtlinge Kinder bis zum 12. Lebensjahr | 14,00 € |
Reiseausweis f. Flüchtlinge - Personen bis vollendetes 24. Lebensjahr | 38,00 € |
Niederlassungserlaubnis |
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Hochqualifizierte | 147,00 € |
Selbstständige | 124,00 € |
Minderjährige §35 AufenthG | 56,50 € |
alle anderen Fälle | 113,00 € |
Daueraufenthaltskarte (Freizügigkeitsberechtigte) | 37,00 € |
Duldung |
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Erstmalige Erteilung | 62,00 € |
Verlängerung mit Neuausstellung | 37,00 € |
Verlängerung nur als Kleber | 33,00 € |
Fiktionsbescheinigung | 13,00 € |
Ausstellung von Bescheinigungen | 18,00 € |
Teilweise Gebührenbefreiung bei:
- subsidär Schutzberechtigte
- Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder dem AsylbLG
- Ausländer, die im Bundesgebiet ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten
Keine Gebührenbefreiung für:
- Ausstellung und Verlängerung von Reiseausweisen (Blaue Pässe)
- Bearbeitung und Erteilung von Niederlassungserlaubnissen
- Aufenthaltstitel als Ausweisersatz
Rechtliche Grundlagen
Besonderes
Wenn Sie kein Deutsch sprechen, müssen Sie einen Dolmetscher mitbringen. Er muss aber nicht vereidigt sein, es kann auch eine Person sein, der Sie vertrauen.
Termine
Termine sind nur über unsere Online-Terminvergabe buchbar. Eine Terminvergabe über die E-Mail, oder bei persönlicher Vorsprache ist nicht möglich.
Kinder ab 6 Jahren müssen persönlich vorsprechen.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Aufenthaltsrecht | 06031 83-2566 | 06031 83-912547 |