Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde zum 01.03.2020 ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren eingeführt, das das Visumsverfahren ausländischer Fachkräfte, die zum Zwecke der Beschäftigung nach Deutschland einreisen wollen, beschleunigt.
Fachkraft ist jeder, der
- eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland oder eine gleichwertige ausländische Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf absolviert hat oder
- einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren Hochschulabschluss besitzt
Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erteilt die Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung an die jeweils zuständige Auslandsvertretung.
Kosten
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kann vom Arbeitgeber in Vollmacht der Fachkraft gegen Zahlung einer Gebühr (aktuell: 411,00 €) bei der Ausländerbehörde beantragt werden.
Besonderes
Weitere Informationen hinsichtlich der Anerkennungsverfahren und Gleichwertigkeitsfeststellungen erhalten Sie unter:
- Anerkennung in Deutschland
- Make it in Germany
- BQ-Portal (Berufsqualifikation)
- ZAB/Anabin (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen)
- DeFa (Gesundheits- und Pflegeberufe)
Anfragen und Terminwünsche senden Sie bitte per E-Mail.
Termine
Termine sind nur über unsere Online-Terminvergabe buchbar. Eine Terminvergabe über die E-Mail, oder bei persönlicher Vorsprache ist nicht möglich.
Kinder ab 6 Jahren müssen persönlich vorsprechen.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Beschleunigtes-FKV | 06031 83-2510 |