Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Beibehaltung des Kennzeichens innerhalb Deutschlands nach Umzug
Bei einer Verlegung des Wohn- oder Betriebssitzes innerhalb Deutschlands besteht die Möglichkeit das bisherige Kennzeichen weiter zu verwenden. Die Entscheidung darüber trägt ausschließlich der/die Fahrzeughalter/in.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Vorgang online durchgeführt werden.
Benötigte Unterlagen
- Gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Kraftfahrzeugschein und Fahrzeugbrief (sh. auch Besonderes)
- Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung (Untersuchungsbericht im Original oder Fahrzeugschein )
- Im Vertretungsfall ist eine Vollmacht vorzulegen. Der/die Bevollmächtigte muss ein gültiges Ausweisdokument im Original vorlegen. Eine Ausweiskopie mit Unterschrift des/der Vollmachtgebers/in reicht aus.
- Bei Zulassung auf eine Firma/Institution
Besonderes
Seit 1. Oktober 2005 werden bundesweit neue Fahrzeugpapiere eingeführt.
Sofern Sie neue Fahrzeugpapiere besitzen, reicht die alleinige Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I aus.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt den bisherigen Fahrzeugschein,
Die Zulassungsbescheinigung Teil II den bisherigen Fahrzeugbrief
Die bisherigen Dokumente behalten ihre Gültigkeit. Muss jedoch bei einem Zulassungsvorgang eines der beiden Dokumente neu ausgestellt werden, muss auch das zweite "alte" Dokument neu erstellt werden. Für ein Fahrzeug dürfen nur die bisherigen Dokumente oder nur die neuen Dokumente ausgegeben sein.
!!! Bitte legen Sie den alten Fahrzeugbrief und den alten Fahrzeugschein
bei der Zulassungsbehörde vor !!!
Sollte das Fahrzeug finanziert sein, fragen Sie vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsbehörde nach, ob für Ihren Zulassungsvorgang der Fahrzeugbrief vorgelegt werden muss.
Sprechzeiten
Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Karben
Montag bis Mittwoch
8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr - 19.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Nidda
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Termine
Friedberg und Büdingen
Der Kundenverkehr in den Zulassungsbehörden in Friedberg, Büdingen und Nidda ist nur über eine Online-Terminvereinbarung möglich.
Karben
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Karben
Nidda
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Nidda
Anschrift (Besucher)
Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Berliner Str. 31
63654 Büdingen
Tel.: 06042 / 989 0
Fax: 06042 / 98949-2181 bis -2184
Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Europaplatz
Gebäude A
61169 Friedberg
Tel.: 06031 / 83 2166
Fax: 06031 / 8391-2119
Bürgerhaus Petterweil
Sauerbornstraße 12 - 14
61184 Karben
Tel.: 06039 / 931 451
Fax: 06039 / 931 452
Bürger Service
Wilhelm-Eckhardt-Platz
63667 Nidda
Tel.: 06043 / 8006 121 - 123
Fax: 06043 / 8006 127
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Zulassung | 06031 83-2166 | 06031 83-912119 |