Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Zulassung auf eine Firma oder Institution
Bei der Zulassung auf eine Frima oder Institution werden folgende Bereiche unterschieden:
- Zulassung auf Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Zulassung auf Freiberufler (Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte etc.)
- Zulassung auf Einzelgewerbetreibende
- Zulassung auf Partnerschaftsgesellschaft
- Zulassung auf GmbH, GmbH & Co, UG, OHG, AG, e.K., etc. (Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften)
- Zulassung auf Eingetragene Genossenschaft (eG)
- Zulassung auf Eingetragene Vereine
- Zulassung auf Parteien oder Gewerkschaften
- Zulassung auf Kirchen- oder Religionsgemeinschaften
- Zulassung auf eine Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts (Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft, Sparkassen, etc.) bzw. Stiftung
- Zulassung auf eine Behörde
Besonderes
Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und kann wie der Handelsregisterauszug (HRA) in Kopie vorgelegt werden.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Zulassung | 06031 83-2166 | 06031 83-912119 |