Zulassung auf eine Firma oder Institution
Bei der Zulassung auf eine Frima oder Institution werden folgende Bereiche unterschieden:
- Zulassung auf Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Zulassung auf Freiberufler (Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte etc.)
- Zulassung auf Einzelgewerbetreibende
- Zulassung auf Partnerschaftsgesellschaft
- Zulassung auf GmbH, GmbH & Co, UG, OHG, AG, e.K., etc. (Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften)
- Zulassung auf Eingetragene Genossenschaft (eG)
- Zulassung auf Eingetragene Vereine
- Zulassung auf Parteien oder Gewerkschaften
- Zulassung auf Kirchen- oder Religionsgemeinschaften
- Zulassung auf eine Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts (Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft, Sparkassen, etc.) bzw. Stiftung
- Zulassung auf eine Behörde
Besonderes
Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und kann wie der Handelsregisterauszug (HRA) in Kopie vorgelegt werden.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Zulassung | 06031 83-2166 | 06031 83-912119 |