Musterstimmzettel für die Kommunalwahl
Am 15.03.2026 findet die Wahl des Kreistages des Wetteraukreises statt.
Damit sich die Wählerinnen und Wähler zur Vorbereitung ihrer Wahlentscheidung bereits vor dem Wahltag mit dem amtlichen Stimmzettel befassen können, wird hier der Musterstimmzettel für diese Wahl veröffentlicht.
Namens- und Adressenänderung
Die Angaben in den Fahrzeugpapieren müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Änderungen des Namens und/oder der Adresse müssen von der Zulassungsbehörde geändert werden.
Die Adressänderung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen online durchführen.
Benötigte Unterlagen
Für die Änderung bitte folgende Unterlagen vorlegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein (sofern die ausgegebenen Fahrzeugpapiere vor 2005 ausgestellt wurden, muss zusätzlich der Fahrzeugbrief mitgebracht werden)
- Geänderter Personalausweis (bei ausländischen Einwohnerinnen/Einwohnern der ausländische Pass), bei Firmen geänderte Gewerbebestätigung und Auszug aus Handelsregister
- Bei einer Namensänderung zusätzlich die Zulassungsbescheinigung
Teil II/Fahrzeugbrief - Im Vertretungsfall ist eine Vollmacht vorzulegen. Der/die Bevollmächtigte muss ein gültiges Ausweisdokument im Original vorlegen. Eine Ausweiskopie mit Unterschrift des/der Vollmachtgebers/in reicht aus.
Besonderes
Hinweis : Alleinige Adressänderungen bei Umzügen innerhalb des Wetteraukreises von natürlichen Personen (Privatpersonen) können auch von Ihrem Einwohnermeldeamt vorgenommen werden.
Adressänderungen von Personengesellschaften oder juristischen Personen bei Betriebssitzwechseln innerhalb des Wetteraukreises können nur bei einer der unten angegebenen Zulassungsstellen erfolgen.
Sprechzeiten
Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Karben
Montag und Dienstag
8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr - 19.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Nidda
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Termine
Friedberg und Büdingen
Der Kundenverkehr in den Zulassungsbehörden in Friedberg, Büdingen und Nidda ist nur über eine Online-Terminvereinbarung möglich.
Die Termine für Friedberg und Büdingen sind maximal bis zu drei Wochen im Voraus buchbar.
Karben
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Karben
Nidda
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Nidda
Anschrift (Besucher)
Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Berliner Str. 31
63654 Büdingen
Tel.: 06042 / 989 0
Fax: 06042 / 98949-2181 bis -2184
Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Europaplatz
Gebäude A
61169 Friedberg
Tel.: 06031 / 83 2166
Fax: 06031 / 8391-2119
Bürgerhaus Petterweil
Sauerbornstraße 12 - 14
61184 Karben
Tel.: 06039 / 931 451
Fax: 06039 / 931 452
Bürger Service
Wilhelm-Eckhardt-Platz
63667 Nidda
Tel.: 06043 / 8006 121 - 123
Fax: 06043 / 8006 127
Ansprechpartner/innen
| Name | Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Postfach Zulassungsstelle | 06031 83-2166 |