Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Schleppen von Kraftfahrzeugen

Entscheidungen über das Schleppen von Fahrzeugen erfolgen auf der Grundlage einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.

Die Zuständigkeit dafür liegt beim Regierungspräsidium Darmstadt (Telefon: 06151 / 12-0).

Rechtliche Grundlagen

§ 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Zuständig

Regierungspräsidium Darmstadt (Telefon: 06151 12-0).