Am Mittwoch, den 15.04.2026 werden die Zulassungsstellen in Friedberg und Büdingen aufgrund einer internen Fortbildung ganztägig nicht geöffnet und nicht erreichbar sein. mehr

Schleppen von Kraftfahrzeugen

Entscheidungen über das Schleppen von Fahrzeugen erfolgen auf der Grundlage einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.

Die Zuständigkeit dafür liegt beim Regierungspräsidium Darmstadt (Telefon: 06151 / 12-0).

Rechtliche Grundlagen

§ 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Zuständig

Regierungspräsidium Darmstadt (Telefon: 06151 12-0).