Verwaltung bis einschließlich 2. Januar geschlossen

Die Geschäftsstellen der Kreisverwaltung bleiben vom 24. Dezember bis einschließlich 2. Januar 2026 geschlossen. Ab 5. Januar 2026 hat die Verwaltung wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Schleppen von Kraftfahrzeugen

Entscheidungen über das Schleppen von Fahrzeugen erfolgen auf der Grundlage einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.

Die Zuständigkeit dafür liegt beim Regierungspräsidium Darmstadt (Telefon: 06151 / 12-0).

Rechtliche Grundlagen

§ 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Zuständig

Regierungspräsidium Darmstadt (Telefon: 06151 12-0).