Technische Änderungen
Die Angaben in den Fahrzeugpapieren müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Am Fahrzeug vorgenommene technische Änderungen müssen daher unverzüglich in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Benötigte Unterlagen
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Original des Prüfberichtes eines Sachverständigen bzw. Herstellerbescheinigung bei Änderung des Abgasschlüssels
- Bericht über die Hauptuntersuchung, sofern die erste Prüfung fällig war
- Im Vertretungsfall ist eine Vollmacht vorzulegen. Der/die Bevollmächtigte muss ein gültiges Ausweisdokument im Original vorlegen. Eine Ausweiskopie mit Unterschrift des/der Vollmachtgebers/in reicht aus.
- Sofern von einer Überwachungsorganisation eine Begutachtung nach § 19 (2) i.V.m. § 21 StVZO durchgeführt wurde, ist die Einholung einer Betriebserlaubnis erforderlich, sh. Besonderes, Ziffer 2
Besonderes
1.
Seit 1. Oktober 2005 werden bundesweit neue Fahrzeugpapiere eingeführt. Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt den bisherigen Fahrzeugschein. Die Zulassungsbescheinigung Teil II den bisherigen Fahrzeugbrief. Die bisherigen Dokumente behalten ihre Gültigkeit. Muss jedoch bei einem Zulassungsvorgang eines der beiden Dokumente neu ausgestellt werden, muss auch das zweite "alte" Dokument neu erstellt werden. Für ein Fahrzeug dürfen nur die bisherigen Dokumente oder nur die neuen Dokumente ausgegeben sein. Es wird daher empfohlen, den alten Fahrzeugbrief und den alten Fahrzeugschein bei der Zulassungsbehörde vorzulegen.
2.
Sofern ein Fahrzeug aufgrund einer Einzelgenehmigung, Vollabnahme oder Gutachten gemäß § 19 (2) i.V.m. § 21 StVZO zugelassen werden soll, ist die Einholung einer Einzelgenehmigung/Betriebserlaubnis notwendig. Das Land Hessen hat hierzu Bündelungsbehörden eingerichtet. Für den Wetteraukreis ist der Landkreis Fulda zuständig.
Sprechzeiten
Aufgrund einer Umstellung der Zulassungssoftware zum 01.08. sind die Zulassungsstellen in Friedberg und Büdingen wegen Schulungen terminlich eingeschränkt verfügbar. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn es ab dem 01.08. zu kleineren Problemen und Verzögerungen kommen sollte.
Zulassungsstelle | Öffnungszeiten |
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Büdingen | Mo. + Di.: Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich. |
Friedberg
| Mo. + Di.: Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich. |
Karben | Mo. - Do.: Zur Online-Terminvergabe der Stadt Karben |
Nidda | Mo. u. Di.: |
Termine
Um die Sicherheit für die Kundinnen/Kunden und Beschäftigten der Kreisverwaltung während der Coronakrise zu erhöhen, ist der Kundenverkehr in den Kfz-Zulassungsbehörden in Friedberg und in Büdingen nur über eine Terminvereinbarung möglich.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Zulassung | 06031 83-2166 | 06031 83-912119 |