Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Wiederzulassung eines Fahrzeuges

Benötigte Unterlagen

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Elektronische Versicherungsbstätigung "eVB-Nummer" (ehemals Versicherungsdoppelkarte)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Kraftfahrzeugschein;
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief, wenn eine neue Kennzeichenkombination oder ein anderer Saisonzeitraum zugeteilt wird
  • Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung (Untersuchungsbericht im Original oder Fahrzeugschein )
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuererhebung 
  • Im Vertretungsfall ist eine Vollmacht vorzulegen. Der/die Bevollmächtigte muss ein gültiges Ausweisdokument im Original vorlegen. Eine Ausweiskopie mit Unterschrift des/der Vollmachtgebers/in reicht aus.

Besonderes

Seit 01.10.2005 werden bundesweit neue Fahrzeugpapiere eingeführt.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt den bisherigen Fahrzeugschein,
Die Zulassungsbescheinigung Teil II den bisherigen Fahrzeugbrief

Die bisherigen Dokumente behalten ihre Gültigkeit. Muss jedoch bei einem Zulassungsvorgang eines der beiden Dokumente neu ausgestellt werden, muss auch das zweite "alte Dokument neu erstellt werden. Für ein Fahrzeug dürfen nur die bisherigen Dokumente oder nur die neuen Dokumente ausgegeben sein.

Es wird daher gebeten, den alten Fahrzeugbrief und den alten Fahrzeugschein bei der Zulassungsbehörde vorzulegen.

Sprechzeiten

Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr

Zur Online-Terminvergabe

Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.

Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr

Zur Online-Terminvergabe

Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr

Zur Online-Terminvergabe der Stadt Karben 

Montag bis Mittwoch
8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr - 19.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr - 12.00 Uhr

Zur Online-Terminvergabe der Stadt Nidda
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.

Termine

Friedberg und Büdingen
Der Kundenverkehr in den Zulassungsbehörden in FriedbergBüdingen und Nidda ist nur über eine Online-Terminvereinbarung möglich.

Zur Online-Terminvereinbarung

Karben
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Karben 

Nidda
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Nidda

Anschrift (Besucher)

Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Berliner Str. 31
63654 Büdingen
Tel.: 06042 / 989 0
Fax: 06042 / 98949-2181 bis -2184

Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Europaplatz
Gebäude A
61169 Friedberg
Tel.: 06031 / 83 2166
Fax: 06031 / 8391-2119
 

Bürgerhaus Petterweil
Sauerbornstraße 12 - 14
61184 Karben
Tel.: 06039 / 931 451
Fax: 06039 / 931 452

Bürger Service
Wilhelm-Eckhardt-Platz
63667 Nidda
Tel.: 06043 / 8006 121 - 123
Fax: 06043 / 8006 127

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Zulassung 06031 83-2166 06031 83-912119 E-Mail

Zuständig

Zulassungsstelle