Verwaltung bis einschließlich 2. Januar geschlossen

Die Geschäftsstellen der Kreisverwaltung bleiben vom 24. Dezember bis einschließlich 2. Januar 2026 geschlossen. Ab 5. Januar 2026 hat die Verwaltung wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Taxi und Mietwagen

Die Fachstelle Straßenverkehr ist für die Erteilung von Konzessionen für den Verkehr mit Taxen gemäß § 47 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie für den Verkehr mit Mietwagen nach § 49 PBefG für den Bereich folgender Städte und Gemeinden unter 7.500 Einwohnern zuständig:

  • Gemeinde Echzell
  • Gemeinde Glauburg
  • Gemeinde Hirzenhain
  • Gemeinde Kefenrod
  • Gemeinde Limeshain
  • Stadt Münzenberg
  • Gemeinde Ober-Mörlen
  • Gemeinde Ranstadt
  • Stadt Reichelsheim
  • Gemeinde Rockenberg
  • Gemeinde Wöllstadt

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung oder Verlängerung in Verbindung mit den auf Seite 3 des Antrages geforderten Unterlagen
  • Angaben zur Leistungsfähigkeit des Betriebes

 

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Raum E-Mail
Postfach Verkehrsbehörde 06031 83-2166 E-Mail

Zuständig

Straßenverkehrs- und Zulassungsangelegenheiten