Taxi und Mietwagen
Die Fachstelle Straßenverkehr ist für die Erteilung von Konzessionen für den Verkehr mit Taxen gemäß § 47 PBefG sowie für den Verkehr mit Mietwagen nach § 49 PBefG für den Bereich folgender Städte und Gemeinden unter 7.500 Einwohnern zuständig:
- Gemeinde Echzell
- Gemeinde Glauburg
- Gemeinde Hirzenhain
- Gemeinde Kefenrod
- Gemeinde Limeshain
- Stadt Münzenberg
- Gemeinde Ober-Mörlen
- Gemeinde Ranstadt
- Stadt Reichelsheim
- Gemeinde Rockenberg
- Gemeinde Wöllstadt
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Erteilung oder Verlängerung in Verbindung mit den auf Seite 3 des Antrages geforderten Unterlagen
- Angaben zur Leistungsfähigkeit des Betriebes
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Verkehrsbehörde | 06031 83- 2166 | 06031 83-912102 |