Taxi und Mietwagen

Die Fachstelle Straßenverkehr ist für die Erteilung von Konzessionen für den Verkehr mit Taxen gemäß § 47 PBefG sowie für den Verkehr mit Mietwagen nach § 49 PBefG für den Bereich folgender Städte und Gemeinden unter 7.500 Einwohnern zuständig:

  • Gemeinde Echzell
  • Gemeinde Glauburg
  • Gemeinde Hirzenhain
  • Gemeinde Kefenrod
  • Gemeinde Limeshain
  • Stadt Münzenberg
  • Gemeinde Ober-Mörlen
  • Gemeinde Ranstadt
  • Stadt Reichelsheim
  • Gemeinde Rockenberg
  • Gemeinde Wöllstadt

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung oder Verlängerung in Verbindung mit den auf Seite 3 des Antrages geforderten Unterlagen
  • Angaben zur Leistungsfähigkeit des Betriebes

 

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Verkehrsbehörde 06031 83- 2166 06031 83-912102 E-Mail

Zuständig

Straßenverkehrs- und Zulassungsangelegenheiten