Verwaltung bis einschließlich 2. Januar geschlossen
Die Geschäftsstellen der Kreisverwaltung bleiben vom 24. Dezember bis einschließlich 2. Januar 2026 geschlossen. Ab 5. Januar 2026 hat die Verwaltung wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Taxi und Mietwagen
Die Fachstelle Straßenverkehr ist für die Erteilung von Konzessionen für den Verkehr mit Taxen gemäß § 47 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie für den Verkehr mit Mietwagen nach § 49 PBefG für den Bereich folgender Städte und Gemeinden unter 7.500 Einwohnern zuständig:
- Gemeinde Echzell
- Gemeinde Glauburg
- Gemeinde Hirzenhain
- Gemeinde Kefenrod
- Gemeinde Limeshain
- Stadt Münzenberg
- Gemeinde Ober-Mörlen
- Gemeinde Ranstadt
- Stadt Reichelsheim
- Gemeinde Rockenberg
- Gemeinde Wöllstadt
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Erteilung oder Verlängerung in Verbindung mit den auf Seite 3 des Antrages geforderten Unterlagen
- Angaben zur Leistungsfähigkeit des Betriebes
Ansprechpartner/innen
| Name | Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Postfach Verkehrsbehörde | 06031 83-2166 |