GmbH & Co. KG

Kfz-Zulassung

Bei einer GmbH & Co. KG erfolgt die Kfz-Zulassung auf den Betriebssitz laut Handelsregisterauszug (HRA) und Gewerbeanmeldung. Diese kann auch auf eine nicht selbstständige Betriebsstätte erfolgen.

Benötigte Unterlagen

Bei der Zulassung einer GmbH & Co. KG sind die Gewerbeunterlagen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) sowohl von der zulassenden Firma, als auch von der Gesellschafterfirma erforderlich.

Besonderes

HRA und Gewerbeanmeldung/Gewerberegisterauszug

Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss im Original vorgelegt werden. Der Handeslregisterauszug (HRA) reicht in Kopie aus.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Raum E-Mail
Postfach Zulassungsstelle 06031 83-2166 E-Mail

Zuständig

Zulassungsangelegenheiten