GmbH & Co. KG
Kfz-Zulassung
Bei einer GmbH & Co. KG erfolgt die Kfz-Zulassung auf den Betriebssitz laut Handelsregisterauszug (HRA) und Gewerbeanmeldung. Diese kann auch auf eine nicht selbstständige Betriebsstätte erfolgen.
Benötigte Unterlagen
Bei der Zulassung einer GmbH & Co. KG sind die Gewerbeunterlagen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) sowohl von der zulassenden Firma, als auch von der Gesellschafterfirma erforderlich.
Besonderes
HRA und Gewerbeanmeldung/Gewerberegisterauszug
Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss im Original vorgelegt werden. Der Handeslregisterauszug (HRA) reicht in Kopie aus.
Ansprechpartner/innen
| Name | Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Postfach Zulassungsstelle | 06031 83-2166 |
Zuständig
Zulassungsangelegenheiten