Rote Kennzeichen für Oldtimerfahrzeuge
07er Kennzeichen
Ein rotes Kennzeichen für Oldtimerfahrzeuge kann zuverlässigen Bürgerinnen und Bürgern im Zuge der Teilnahme an Veranstaltungen, bei denen die Präsentation und Pflege historischer Fahrzeuge im Mittelpunkt steht, zugeteilt werden. Es gilt darüber hinaus auch in folgenden Fällen:
- Probe- und Überführungsfahrten
- Werkstattbesuche
- Fahrten zum Tanken und zur Außenreinigung
Das rote Oldtimerkennzeichen stellt somit eine Alternative zum HKennzeichen für die oben genannten besonderen Anlässe dar. Alltagsfahrten sind mit dem Kennzeichen nicht erlaubt.
Das Kennzeichen kann an verschiedenen historischen Fahrzeugen eingetragen und genutzt werden. Die Nutzung ist gleichzeitig nur an einem der eingetragenen Fahrzeuge zulässig.
Sie erhalten zusätzlich zu dem roten Oldtimerkennzeichen ein Fahrzeugscheinheft. Dieses müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen. Über alle Fahrten müssen Sie fortlaufende Aufzeichnungen in einem Fahrtennachweisbuch führen.
Diese beinhalten folgende Informationen:
- Verwendetes rotes Kennzeichen
- Datum der Fahrt sowie deren Beginn und Ende
- Name und Anschrift des Fahrzeugführers
- Fahrzeugklasse
- Hersteller des Fahrzeugs
- Fahrzeug-Identifikations-Nummer
- Fahrstrecke
Benötigte Unterlagen
Neuzuteilung
- Gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländisches Original-Ausweisdokument
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate)
- Verkehrszentralregisterauskunft vom Kraftfahrtbundesamt (nicht älter als 3 Monate)
- elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Nr.)
- SEPA-Lastschriftmandat
- Fahrzeugpapiere der betroffenen Fahrzeuge
- Gutachten nach Paragraph 23 StVZO (Oldtimergutachten) – alternativ: eingetragenes H-Kennzeichen in den Fahrzeugpapieren
Rückgabe
- Fahrzeugscheinheft/e
- Fahrtenbuch
- Kennzeichen
Besonderes
- Die Zuteilung der Kennzeichen kann ausschließlich bei den Hauptstellen in Friedberg und Büdingen vorgenommen werden
- Die Ersatz- und Neuausstellung von vollen Heften kann auch bei den Nebenstellen in Nidda und Karben beantragt werden
- Im Vertretungsfall ist eine Vollmacht vorzulegen. Der/die Bevollmächtigte muss ein gültiges Ausweisdokument im Original vorlegen. Eine Ausweiskopie mit Unterschrift des/der Vollmachtgebers/in reicht aus.
Sprechzeiten
Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
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Montag und Dienstag
8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr - 19.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Nidda
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Termine
Friedberg und Büdingen
Der Kundenverkehr in den Zulassungsbehörden in Friedberg, Büdingen und Nidda ist nur über eine Online-Terminvereinbarung möglich.
Die Termine für Friedberg und Büdingen sind maximal bis zu drei Wochen im Voraus buchbar.
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Karben
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Nidda
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Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Berliner Str. 31
63654 Büdingen
Tel.: 06042 / 989 0
Fax: 06042 / 98949-2181 bis -2184
Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Europaplatz
Gebäude A
61169 Friedberg
Tel.: 06031 / 83 2166
Fax: 06031 / 8391-2119
Bürgerhaus Petterweil
Sauerbornstraße 12 - 14
61184 Karben
Tel.: 06039 / 931 451
Fax: 06039 / 931 452
Bürger Service
Wilhelm-Eckhardt-Platz
63667 Nidda
Tel.: 06043 / 8006 121 - 123
Fax: 06043 / 8006 127
Ansprechpartner/innen
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| Postfach Zulassungsstelle | 06031 83-2166 |