Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Parteien oder Gewerkschaften
Kfz-Zulassung
Bei Parteien oder Gewerkschaften erfolgt die Kfz-Zulassung auf den Sitz der Partei oder Gewerkschaft laut Satzung.
Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss im Original vorgelegt werden. Der Handeslregisterauszug (HRA) reicht in Kopie aus.
Benötigte Unterlagen
siehe Satzung
Besonderes
Unterschrifterfordernis: siehe Satzung
Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss im Original vorgelegt werden. Der Handeslregisterauszug (HRA) reicht in Kopie aus.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Zulassung | 06031 83-2166 | 06031 83-912119 |