Parteien oder Gewerkschaften
Kfz-Zulassung
Bei Parteien oder Gewerkschaften erfolgt die Kfz-Zulassung auf den Sitz der Partei oder Gewerkschaft laut Satzung.
Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss im Original vorgelegt werden. Der Handeslregisterauszug (HRA) reicht in Kopie aus.
Benötigte Unterlagen
siehe Satzung
Besonderes
Unterschrifterfordernis: siehe Satzung
Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss im Original vorgelegt werden. Der Handeslregisterauszug (HRA) reicht in Kopie aus.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
---|---|---|---|---|
. Zulassung | 06031 83-2166 | 06031 83-912119 |