Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Kfz-Zulassung
Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erfolgt die Kfz-Zulassung auf den Namen eines Gesellschafters (benannter Vertreter) und die Adresse des Gewerbes.
Ein Hinweis auf die GbR kann in den Fahrzeugpapieren auf Wunsch aufgenommen werden.
Benötigte Unterlagen
Ausweis und Vollmacht von allen Gesellschaftern und Gewerbeanmeldung/Gewerberegisterauszug.
Ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich: Gesellschaftervertrag
Besonderes
Unterschriftserfordernis: Ein Gesellschafter bzw. ein Verfügungsberechtigter (benannter Vertreter)
Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss im Original vorgelegt werden. Der Handeslregisterauszug (HRA) reicht in Kopie aus.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Zulassung | 06031 83-2166 | 06031 83-912119 |