Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Bebauungsplan

Befindet sich Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes?

Ein Bebauungsplan enthält Festsetzungen, wie die Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen. Aufgestellt werden die Bebauungspläne von den Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer Planungshoheit.

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan können weitreichend sein: Neben der Festlegung der überbaubaren Fläche durch Baugrenzen oder Baulinien sind auch Festsetzungen über die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern möglich. Auch die Vorgabe der Dachneigung und Farbe der Dacheindeckung ist häufig Gegenstand der Festsetzungen eines Bebauungsplanes.

Vor der Planung eines Vorhabens sollten Sie oder Ihr Entwurfsverfasser sich daher eingehend über die Festsetzungen des Bebauungsplanes informieren. Den Bebauungsplan können Sie bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde als Träger der Planungshoheit einsehen. Hier können Sie auch nähere Erläuterungen der Festsetzungen erhalten. Für Kopien von den Bebauungsplänen sprechen Sie bitte die zuständige Stadt oder Gemeinde an.

Kosten

Die Gebührensatzung für die Bauaufsicht finden Sie hier.

Zuständig