Verwaltung bis einschließlich 2. Januar geschlossen
Die Geschäftsstellen der Kreisverwaltung bleiben vom 24. Dezember bis einschließlich 2. Januar 2026 geschlossen. Ab 5. Januar 2026 hat die Verwaltung wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Zusatzstoff-Kennzeichnung bei Lebensmitteln
Bei der losen Abgabe von Lebensmitteln ist die Angabe von Zusatzstoffen auf Schildern, im Aushang oder in den Speisekarten vorgeschrieben. Für die Gastronomie können Sie die kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffe mit der entsprechenden verpflichtenden Angabe, sowie Beispielen in dem Merkblatt "Zusatzstoffkennzeichnung bei Lebensmitteln" finden.
Ansprechpartner/innen
| Name | Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Postfach Veterinaeramt | 06031 83-4601 |