Registrierung Primärproduktion

Jeder Lebensmittelunternehmer muss seine(n) Betrieb(e) bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde registrieren lassen. Lebensmittelunternehmen sind  alle Unternehmen, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen.

Nicht zu den Lebensmitteln gehören zum Beispiel lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind und Pflanzen vor dem Ernten. Besteht ein Lebensmittelunternehmen aus mehreren Betriebsstätten, hat die Meldung für jeden Betrieb gesondert zu erfolgen. Bei Änderung der Daten sollte innerhalb eines Monats eine Aktualisierungsmeldung erfolgen. Auf bereits durch andere Behörden erfasste Daten eines Betriebes darf aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zurückgegriffen werden.

Rechtliche Grundlagen

  • Artikel 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/20042 über Lebensmittelhygiene
  • Artikel 3 Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/20023

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Veterinaeramt 06031 83-4601 06031 83-914640 E-Mail

Zuständig

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung