Einschulungsuntersuchung

Vor Eintritt in die Schule werden die Kinder vom Kinder- Jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes zur Einschulungsuntersuchung eingeladen. Der Stichtag hierfür ist der 1. Juli.
Die Untersuchung findet im Gesundheitsamt in Friedberg statt.


Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema und Tipps zur Vorbereitung: 

Alle Kinder, die bis zum 1. Juli sechs Jahre alt geworden sind, werden schulpflichtig und müssen somit zur Einschulungsuntersuchung. Hierbei wird geprüft, ob es Auffälligkeiten oder Förderbedarfe gibt, die eine reguläre Einschulung nicht ermöglichen.

Dem Gesundheitsamt wird vor Beginn des neuen Schuljahres die Kinder gemeldet, die im darauffolgenden Schuljahr eingeschult werden. Je nach Geburtsdatum Ihres Kindes, erhalten Sie eine schriftliche Einladung des Gesundheitsamtes.

  • Ausgefüllter Anamnesebogen (finden Sie in der Einladung)
  • Impfbuch oder vergleichbares
  • Gelbes Vorsorgeheft oder vergleichbares
  • Wenn vorhanden, ärztliche Befunde und Berichte
  • Wenn vorhanden, Brille oder Hörhilfen
  • Falls nicht die Sorgeberechtigten den Termin wahrnehmen, eine ausgefüllte Vollmacht
  • Bei mangelnden Deutschkenntnisse, bitte einen Übersetzer mitbringen
  • Prüfung der mitgebrachten Unterlagen (ausgefüllter Anamnesebogen, Vorsorgeheft und Impfbuch)
  • Voruntersuchung durch medizinische Fachangestellte (z.B. Seh- und Hörtest) und den vorgegebenen Entwicklungstest
  • Untersuchung bei der Ärztin (Tests im Bereich Sprache, Zahlen, Wahrnehmung, Bewegung, Verhalten und körperlich)
  • Besprechung der Ergebnisse mit den Eltern, ggf. wenn notwendig Förderbedarf
  • Falls Fragen aufkommen, können diese direkt mit dem Arzt/der Ärztin geklärt werden.
  • Ihr Kind muss am Tag der Untersuchung gesund sein.
  • Die Untersuchung dauert ca. 60 Minuten.
  • Ihr Kind benötigt keine Einschulungsuntersuchung, wenn Ihr Kind bereits in einem anderen Gesundheitsamt untersucht worden ist.

Die Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben. Kann der vorgegebene Termin nicht wahrgenommen werden, wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt und vereinbaren einen neuen Termin.
Die Schule wird über die fehlende Untersuchung informiert.

Die Ergebnisse der Einschulungsuntersuchung werden als Brief an die zukünftige Schule versendet. Das Gesundheitsamt sowie das Land Hessen nutzen die erhobenen Daten anonymisiert im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung.

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefüllter Anamnesebogen (finden Sie in der Einladung)
  • Impfbuch oder vergleichbares
  • Gelbes Vorsorgeheft oder vergleichbares
  • Wenn vorhanden, ärztliche Befunde und Berichte
  • Wenn vorhanden, Brille oder Hörhilfen
  • Falls nicht die Sorgeberechtigten den Termin wahrnehmen, eine ausgefüllte Vollmacht
  • Bei mangelnden Deutschkenntnisse, bitte einen Übersetzer mitbringen

Kosten

Die Einschulungsuntersuchung ist kostenfrei.

Rechtliche Grundlagen

  • Paragraph 10 Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst
  • Paragraphen 71, 149 Hessisches Schulgesetz

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Raum E-Mail
Postfach Einschulungsuntersuchungen 06031 83-2388 E-Mail

Zuständig

Kinder- Jugend-Gesundheit und Prävention