Eingliederungshilfe - für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Die Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII erhalten Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene, bei denen aufgrund einer seelischen Störung die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Man spricht dann von einer seelischen Behinderung oder drohenden seelischen Behinderung.

Die Eingliederungshilfe hat folgende Aufgaben:

  • Sie soll vorbeugend vor Eintritt der seelischen Behinderung ansetzen und eine drohende seelische Behinderung verhindern
  • Sie setzt bei der bereits eingetretenen seelischen Behinderung an, um sie wieder zu beseitigen oder wenigstens zu mildern und um die Integration des seelisch behinderten jungen Menschen in die Gesellschaft zu gewährleisten
  • Die Eingliederungshilfe wird nach Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung durch den Fachdienst Beratung und Förderung in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form geleistet

Informationen zum Antrag einer Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

Sobald Ihr Antrag mit allen Unterlagen bei uns vorliegt erhalten Sie eine Einladung zu einem Gesprächstermin von dem Prüfteam der Fachstelle Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern des Wetteraukreises. In diesem ausführlichen Informations- und Beratungsgespräch werden insbesondere die Auswirkungen der Problematik Ihres Kindes auf wichtige Lebensbereiche besprochen.

Weiterhin wird eine Verhaltensbeobachtung Ihres Kindes im Unterricht durchgeführt und ein Gespräch mit dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin und/ oder Fachlehrern geführt. Dieser Termin wird von uns direkt mit der Schule vereinbart.

Im Anschluss daran wird im Rahmen einer Team-Konferenz des Prüfteams der Fachstelle Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern des Wetteraukreises darüber entschieden, ob die Voraussetzungen für die Gewährung einer Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII vorliegen. Hierzu erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Antrag erst nach dem Eingang aller erforderlichen Unterlagen bearbeiten können und eine Kostenübernahme nicht rückwirkend erfolgen kann.
Den Antrag schicken Sie bitte vollständig an unsere Postadresse.

Rechtliche Grundlagen

§ 35a SGB VIII

Termine

Gerne können Sie sich vor Beantragung einer Maßnahme nach § 35a telefonisch: 0 60 31 83-32 00 oder per E-Mail bei uns zu melden, um die genaue Vorgehensweise und die benötigten Unterlagen im Einzelfall abzustimmen. Werden mehrere Hilfen beantragt, benötigt man nur ein Antragsformular.

Anschrift (Post)

Wetteraukreis
Fachdienst Jugendhilfe
Europaplatz
61169 Friedberg

Ansprechpartner/innen

Bad Vilbel, Rosbach, Wöllstadt

Name Telefon Raum E-Mail
Michele Schwalm 06031 83-3260 16 E-Mail

Altenstadt, Gedern, Glauburg, Limeshain, Nidda, Ortenberg

Name Telefon Raum E-Mail
Franziska Hirtz 06031 83-3250 16 E-Mail

Büdingen, Hirzenhain, Kefenrod, Ranstadt

Name Telefon Raum E-Mail
Rebecca Wettlaufer 06031 83-3285 16 E-Mail

Butzbach, Echzell, Ober-Mörlen, Rockenberg, Wölfersheim

Name Telefon Raum E-Mail
Jasmin Schmidt 06031 83-3618 16 E-Mail

Florstadt, Karben, Niddatal

Name Telefon Raum E-Mail
Jacqueline Chrzanowski 06031 83-3643 17 E-Mail

Bad Nauheim, Friedberg, Münzenberg, Reichelsheim

Name Telefon Raum E-Mail
Carola Modrey 06031 83-3664 17 E-Mail

Zuständig

Pädagogik (Jugendamt)