Verhütungsmittelfonds

Kostenlose Verhütungsmittel für Menschen mit geringem Einkommen

Liebespaar umarmt sich
Foto: rawpixel Adobe Stock

Personen, die älter als 22 Jahre sind, müssen Verhütungsmittel selbst bezahlen. Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht. Wer staatliche Leistungen erhält, um seinen Lebensunterhalt zu sichern, kann sich ärztlich verordnete Verhütungsmittel jedoch oft nicht leisten. Der Wetteraukreis unterstützt daher mit einer freiwilligen Kostenübernahme.

Zielsetzung

  • Jede Frau sollte selbstbestimmt entscheiden, wann sie schwanger werden und wie viele Kinder sie bekommen möchte.
  • Verträglichkeit und Sicherheit sollten bei der Wahl einer Verhütungsmethode im Vordergrund stehen, nicht die Kosten.
  • Durch die Gewährung finanzieller Unterstützung bei der Verhütung können ungewollte oder ungeplante Schwangerschaften vermieden werden.

Frauen, Männer, Trans*- und Inter*-Personen können die Kostenübernahme beantragen, wenn sie:

  • mindestens 22 Jahre alt sind,
  • im Wetteraukreis wohnen,
  • eine dieser finanziellen Unterstützungen beziehen:
    • Arbeitslosengeld II
    • Sozialhilfe
    • Kinderzuschlag
    • BAföG
    • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
    • Wohngeld
    • Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz – Kostenübernahme ab dem 18. Lebensjahr
  • Sie können den Antrag online  stellen oder
  • Sie können den Antrag (dieser befindet sich im Flyer) in einer der unten genannten Beratungsstellen abgeben oder einen Beratungstermin vereinbaren und mit einer Beraterin den Antrag auf Kostenübernahme stellen oder
  • Sie senden den Antrag und die benötigten Unterlagen per Post oder E-Mail an eine der Schwangerenberatungsstellen.

Beratungsstellen

Caritasverband Gießen e.V.
Kleine Klostergasse 16, 61169 Friedberg,
Telefon: 0 60 31 58 34
E-Mail
Onlineberatung

 

Diakonie Wetterau
Bahnhofstr. 26, 63667 Nidda,
Telefon: 0 60 43 9 64 0-0 oder -234
E-Mail

 

pro familia Friedberg
Saarstraße 30, 61169 Friedberg, Telefon: 0 60 31 23 36
E-Mail
Online-Beratung

Benötigte Unterlagen

  • Aktueller Leistungsbescheid (Kopie),
  • Ausweis/Pass oder Meldebestätigung (Kopie),
  • ein Kostenvoranschlag für kupferhaltige Spiralen (auch Hormonspirale), Ketten und Ball, Hormonimplantat oder
  • Kostenvoranschlag für Sterilisation bei Mann oder Frau oder
  • ein Rezept für Antibabypille, Hormonpflaster, Hormonring, Hormonimplantat oder Dreimonatsspritze (Kopie).

Nachsorgekosten sollten mit auf dem Kostenvoranschlag aufgeführt werden. Nach Prüfung durch die Beratungsstelle erhalten Sie eine Bescheinigung für eine Kostenübernahme, die Sie in der Praxis oder in der Apotheke vorlegen.

Die Praxis beziehungsweise Apotheke rechnet dann direkt mit der Diakonie Wetterau ab. Die Mittel werden vom Wetteraukreis zur Verfügung gestellt.

Der Antrag auf Kostenerstattung für Verhütungsmittel kannhier online gestellt werden.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Sarah Parrish 06031 83-5304 06031 83-915304 4 E-Mail

Zuständig

Fachdienst Frauen und Chancengleichheit