Fischerprüfung / Angelschein
Den Fischfang darf nur derjenige ausüben, der eine Fischerprüfung abgelegt und einen gültigen Fischereischein (Angelschein) hat.
Der Wetteraukreis ist ausschließlich für die Fischerprüfung zuständig. Diese wird von der Unteren Fischereibehörde durchgeführt. Fischereischeine werden im Wetteraukreis durch die jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltungen erteilt und verlängert.
Die nächste Fischerprüfung findet am Samstag, den 5. September 2026 statt.
Bitte beachten Sie den Text unter "Besonderes".
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung
- Kopie gültiger Personalausweis oder gültiger Reise-/Nationalpass mit aktueller Meldebestätigung (bei ausländischen Antragstellern: zusätzlich Kopie der Aufenthaltsgenehmigung)
- Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Praxistag gem. Paragraph 21 HFischV falls zum Zeitpunkt der Antragstellung noch kein Praxistag abgelegt wurde: Bestätigung über die Anmeldung zum Praxistag mit Terminangabe
Ein Führungszeugnis wird nicht benötigt!
Kosten
Auszug aus den wesentlichen Gebühren im Fischereirecht:
Stand: 1. Juli 2014
40 Euro - Gebühr Fischerprüfung (wird am Prüfungstag bar entrichtet)
20 Euro - bei unentschuldigtem Fernbleiben am Prüfungstag
20 Euro - Bestätigung über eine bestandene Fischerprüfung bei Verlust des Prüfungszeugnisses
Besonderes
Bitte übersenden Sie die Unterlagen rechtzeitig (spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin) entweder per Post oder per E-Mail.
Falls bereits zu einem früherem Zeitpunkt keine Plätze mehr frei sind, werden Sie informiert. Eine Warteliste wird hier NICHT geführt.
Wenn alle Unterlagen ordnungsgemäß eingegangen sind, erhalten Sie ca. zwei Wochen vor der Prüfung eine schriftliche Einladung mit Angabe von Ort und Uhrzeit der Prüfung. Nur wenn Unterlagen fehlen, melden wir uns bereits vorher bei Ihnen.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Prüfung in einem anderen Kreis abzulegen, falls dort ein früherer Termin angeboten wird und Sie von der dortigen Behörde zugelassen werden.
Falls Sie nicht im Wetteraukreis wohnen, können Sie sich trotzdem hier anmelden. Sie benötigen keine Ausnahmegenehmigung.
Es wird immer noch der alte Fragenkatalog verwendet.
Bitte melden Sie sich aber immer nur bei einer Behörde an.
Sprechzeiten
Montag - Freitag
7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten: Kartenzahlung mit PIN
Eine Terminvereinbarung ist immer notwendig für:
- Waffen- / Munitionsabgaben zur Vernichtung
- Besprechungswünsche mit bestimmten Sachbearbeitern
- Beratungswunsch wegen Waffennachlassangelegenheiten
- ab 3 Vorgängen pro Vorsprache (z.B. wenn Sie drei Jagdscheinverlängerungen gleichzeitig erledigen wollen)
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Anschrift (Post)
Berliner Str. 31, 63654 Büdingen
Anschrift (Besucher)
Berliner Str. 31, 63654 Büdingen
Anfahrt
Ansprechpartner/innen
| Name | Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Nicole Voigtsberger | 06042 989-2527 | 42 | |
| Elisabeth Marschall | 06042 989-2528 | 42 |