Fischerprüfung / Angelschein

Den Fischfang darf nur derjenige ausüben, der eine Fischerprüfung abgelegt und einen gültigen Fischereischein (Angelschein) hat. 

Der Wetteraukreis ist ausschließlich für die Fischerprüfung zuständig. Die Fischerprüfung wird von der Unteren Fischereibehörde durchgeführt. Fischereischeine werden im Wetteraukreis durch die jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltungen erteilt und verlängert.

Alle bisher abgegebenen Anträge für die Fischerprüfung am 05.04.2025 werden berücksichtigt und erhalten ca. zwei Wochen vor dem Termin eine schriftliche Einladung mit Angabe der genauen Uhrzeit.

Weitere Anträge für diese Prüfung sind aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Eine Warteliste wird nicht geführt.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung
  • Kopie Personalausweis (bei ausländischen Antragstellern: zusätzlich Kopie der Aufenthaltsgenehmigung und Meldebestätigung)
  • Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Praxistag gem. § 21 HFischV bzw. Bestätigung über die Anmeldung zum Praxistag (falls dieser noch nicht stattgefunden hat).

Bitte übersenden Sie die Unterlagen entweder per Post oder per E-Mail.

Wenn alle Unterlagen ordnungsgemäß eingegangen sind, erhalten Sie ca. zwei Wochen vor der Prüfung eine schriftliche Einladung.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Prüfung in einem anderen Kreis abzulegen, falls dort ein früherer Termin angeboten wird. Sie benötigen keine Ausnahmegenehmigung. Bitte melden Sie sich aber immer nur bei einer Behörde gleichzeitig an.

Kosten

Auszug aus den wesentlichen Gebühren im Fischereirecht:

Stand: 01. Juli 2014

40,00 Euro - Gebühr Fischerprüfung (wird am Prüfungstag bar entrichtet)
20,00 Euro - bei unentschuldigtem Fernbleiben am Prüfungstag
20,00 Euro - Bestätigung über eine bestandene Fischerprüfung bei Verlust des Prüfungszeugnisses

Sprechzeiten

Montag - Freitag
7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Zahlungsmöglichkeiten: Kartenzahlung mit PIN

Eine Terminvereinbarung ist immer notwendig für:

  • Waffen- / Munitionsabgaben zur Vernichtung
  • Besprechungswünsche mit bestimmten Sachbearbeitern
  • Beratungswunsch wegen Waffennachlassangelegenheiten
  • ab 3 Vorgängen pro Vorsprache (z.B. wenn Sie drei Jagdscheinverlängerungen gleichzeitig erledigen wollen)

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Termine

Die Termine für die Fischerprüfungen Hessen finden Sie hier.

Anschrift (Post)

Berliner Str. 31, 63654 Büdingen

Anschrift (Besucher)

Berliner Str. 31, 63654 Büdingen

Anfahrt

Berliner Straße 31, Büdingen

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Nicole Voigtsberger 06042 989-2527 06042 989-492527 42 E-Mail
Elisabeth Marschall 06042 989-2528 06042 989-492528 42 E-Mail
N. Silberling 06042 989-2525 06042 989-492525 39 E-Mail

Zuständig

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten