Hallenvergabe für Vereine

Die Hallen des Wetteraukreises können für die Nutzung an kreiseigene Vereine vergeben werden. Die Vergabe von Nutzungszeiten erfolgt über die jeweiligen Städte und Gemeinden. Grundlage der Hallenvergabe ist die Satzung über die Sondernutzung der Schulsportanlagen des Wetteraukreises.

Schließzeiten in den Weihnachtsferien 2025
In den Weihnachtsferien 2025 stehen bis auf folgende Ausnahme alle kreiseigenen Hallen ab dem 3. Januar 2026 für die Vereinsnutzung zur Verfügung.

Bad Nauheim
- Solgrabenschule, Sporthalle (ab dem 18.12.2025 gesperrt)

 

Zuständig

Immobilienmanagement