Hallenvergabe für Vereine

Die Hallen des Wetteraukreises können für die Nutzung an kreiseigene Vereine vergeben werden. Die Vergabe von Nutzungszeiten erfolgt über die jeweiligen Städte und Gemeinden. Grundlage der Hallenvergabe ist die Satzung über die Sondernutzung der Schulsportanlagen des Wetteraukreises.

Schließzeiten in den Sommerferien 2025
In den Sommerferien 2025 stehen, mit Ausnahme folgender Hallen, alle kreiseigenen Hallen ab dem 28.07.2025 für die Vereinsnutzung zur Verfügung:

  • Augustinerschule Friedberg, Turnhalle
  • Gönser-Grund-Schule Butzbach, Große Sporthalle

Zuständig

Immobilienmanagement