Hallenvergabe für Vereine

Die Hallen des Wetteraukreises können für die Nutzung an kreiseigene Vereine vergeben werden. Die Vergabe von Nutzungszeiten erfolgt über die jeweiligen Städte und Gemeinden. Grundlage der Hallenvergabe ist die Satzung über die Sondernutzung der Schulsportanlagen des Wetteraukreises.

Wichtiger Hinweis zur Covid-19-Pandemie:

Die Nutzung der Sporthallen ist unter Einhaltung der aktuell bestehenden Landesvorgaben für den Vereinssport möglich, sofern keine anderslautenden Vorgaben durch das Land Hessen gelten.

Besonderes

Schließzeiten in den Sommerferien 2024
In den Sommerferien 2024 stehen alle kreiseigenen Hallen vom 05.08.2024 bis einschließlich 23.08.2024 für die Vereinsnutzung zur Verfügung.

Zuständig

Immobilienmanagement