Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Gesundheitsausweis (Online-Belehrung)
Belehrung nach §§42, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) –Online
Ab sofort bietet Ihnen das Gesundheitsamt des Wetteraukreises eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz in digitaler Form an.
Weitere Informationen zur Durchführung finden Sie nachfolgend:
Um zur Online-Belehrung zu gelangen, verwenden Sie bitte folgenden Link.
Belehrungen in einem Vor-Ort-Termin im Gesundheitsamt des Wetteraukreises sind auch weiterhin möglich.
Hierzu bieten wir Ihnen regelmäßig Termine an. Eine Terminanfrage für eine Gruppenbelehrung ab 40 Personen senden Sie bitte per E-Mail.
Ablauf und Informationen zur Online-Belehrung:
Sie benötigen für die Online-Belehrung einen PC, Laptop, Tablet oder Handy mit Kamerafunktion und empfohlener Tonwiedergabe.
Die Online Belehrung ist in folgenden Sprachen verfügbar:
- Deutsch
- Englisch
- Italienisch
- Türkisch
- Russisch
- Polnisch
- Ungarisch
- Rumänisch
- Bulgarisch
- Französisch
- Spanisch
- Ukrainisch
- Chinesisch
- Japanisch
- Portugiesich
- Koreanisch
Hierfür wählen Sie bei der Buchung des Kurses die entsprechende Sprache aus und sehen das Video mit Untertitel.
Auf unserer Online-Plattform müssen Sie sich zunächst als Nutzer/ Nutzerin registrieren.
Bitte beachten Sie: Das Zertifikat wird auf die registrierte Person ausgestellt.
Für die Belehrung fallen unterschiedliche Kosten an:
- 29 Euro Regelgebühr für eine Erstbelehrung
- 10 Euro für das Schülerpraktikum (z.B. zweiwöchiges Schülerpraktikum) Nachweis erforderlich!
Für die Bezahlung benötigen Sie Paypal, eine Kredit- oder Debitkarte.
Im Falle einer Kostenübernahme des Arbeitgebers, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, sich als Organisation zu registrieren und eine Sammelrechnung zu erhalten.
Weitere Informationen für Schülerinnen und Schüler finden Sie unter der Rubrik Minderjährige Personen und Schüler.
Im Anschluss an eine erfolgreiche Teilnahme an der Lerneinheit (ca. 30 Minuten) steht Ihnen der Gesundheitsausweis unter der Rubrik Buchungen für einen Monat zum Download bereit.
Nach Ablauf des Monats erhalten Sie Ihren Gesundheitsausweis ausschließlich über das Gesundheitsamt des Wetteraukreises nach Terminvergabe.
Wiederholungsbelehrung und Ersatzbescheinigungen werden zurzeit nicht über das Online-Portal angeboten.
Minderjährige Personen benötigen die Einverständniserklärung einer Sorgeberechtigten Person, damit sie sich online registrieren können. Die hierfür nötigen Schritte sind im Registrierungsprozess integriert.
Schülerinnen und Schüler erhalten einen Rabatt, wenn Sie die Belehrung für ein Schülerpraktikum benötigen. Den notwendigen Nachweis können Sie bereits beim Registrierungsprozess hochladen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Anleitung für Schüler.
Kosten
- 29 Euro Regelgebühr für eine Erstbelehrung vor Ort oder einer Online-Teilnahme
- 10 Euro für das Schülerpraktikum (z.B. zweiwöchiges Schülerpraktikum) Nachweis erforderlich!
Die Bezahlung ist nur mit EC-Karte möglich!
Rechtliche Grundlagen
§§ 42,43 Infektionsschutzgesetz
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
---|---|---|---|---|
. BelehrungIfSG | 06031 83-2381 |