Ersatzführerschein bei Verlust, Diebstahl, Namenswechsel und Unbrauchbarkeit
Digitalter Antrag
Wenn Sie ein Ersatzdokument digital beantragen wollen, sind andere Unterlagen notwendig als beim herkömmlichen Antrag. Das heißt:
Alle erforderlichen Unterlagen inklusive Passbild müssen in einer geeigneten Datei digital hochgeladen werden.
Das Mindestalter für den elektronischen Identitätsnachweis (eID) beträgt 16 Jahre
Benötigte Unterlagen
grundsätzlich:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (digital)
- Personalausweis/elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Funktion und PIN
- ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone
- e-Payment-Verfahren (Paypal, Giropay, Giropay/Paydirekt und VISA-/Mastercard-Kreditkarte)
Verlust:
- Angaben zum Verlust
Bei Abholung des Führerscheins wird im Regelfall noch eine Eidesstattliche Erklärung abgenommen. Es werden zusätzliche Gebühren in Höhe von 30,70 Euro erhoben.
Diebstahl:
- Diebstahlanzeige der Polizei
Namenswechsel:
- amtlicher Nachweis der Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)
- bisheriger Führerschein
Kosten
Per E-Payment zu bezahlen:
- Verlust und Diebstahl: 34,90 Euro
- Namenswechsel und Unbrauchbarkeit: 31,60 Euro
Zusätzliche Kosten können abhängig vom Einzelfall anfallen.
Besonderes
- Die Bearbeitungszeit beträgt zwischen 2-6 Wochen.
- Der Expressversand des Führerscheins wird online nicht angeboten.
- Die Verlängerung des Führerscheins nach Ablauf der Gültigkeit (Ziffer 4b auf dem Führerschein) wird derzeit noch nicht online angeboten.
- Die Austragung der Sehhilfe kann mit einem Termin vor Ort beantragt werden.
Ansprechpartner/innen
Fachdienst Ordnungsrecht - Führerscheinangelegenheiten
| Name | Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Postfach Fahrerlaubnisbehörde | 06031 83-2149 |