Ersatzführerschein bei Verlust, Diebstahl, Namenswechsel und Unbrauchbarkeit

Digitalter Antrag

Wenn Sie ein Ersatzdokument digital beantragen wollen, sind andere Unterlagen notwendig als beim herkömmlichen Antrag. Das heißt:
Alle erforderlichen Unterlagen inklusive Passbild müssen in einer geeigneten Datei digital hochgeladen werden.

Das Mindestalter für den elektronischen Identitätsnachweis (eID) beträgt 16 Jahre

Benötigte Unterlagen

grundsätzlich:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (digital)
  • Personalausweis/elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Funktion und PIN
  • ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone
  • e-Payment-Verfahren (Paypal, Giropay, Giropay/Paydirekt und VISA-/Mastercard-Kreditkarte)

Verlust:

  • Angaben zum Verlust

Bei Abholung des Führerscheins wird im Regelfall noch eine Eidesstattliche Erklärung abgenommen. Es werden zusätzliche Gebühren in Höhe von 30,70 Euro erhoben.

Diebstahl:

  • Diebstahlanzeige der Polizei

Namenswechsel:

  • amtlicher Nachweis der Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)
  • bisheriger Führerschein

Kosten

Per E-Payment zu bezahlen:

  • Verlust und Diebstahl: 34,90 Euro
  • Namenswechsel und Unbrauchbarkeit: 31,60 Euro

Zusätzliche Kosten können abhängig vom Einzelfall anfallen.

Besonderes

  • Die Bearbeitungszeit beträgt zwischen 2-6 Wochen.
  • Der Expressversand des Führerscheins wird online nicht angeboten.
  • Die Verlängerung des Führerscheins nach Ablauf der Gültigkeit (Ziffer 4b auf dem Führerschein) wird derzeit noch nicht online angeboten.
  • Die Austragung der Sehhilfe kann mit einem Termin vor Ort beantragt werden.

Ansprechpartner/innen

Fachdienst Ordnungsrecht - Führerscheinangelegenheiten

Name Telefon Raum E-Mail
Postfach Fahrerlaubnisbehörde 06031 83-2149 E-Mail

Zuständig

Fahrerlaubnisbehörde