Ersatzführerschein bei Verlust, Diebstahl, Namenswechsel und Unbrauchbarkeit
Digitaler Antrag
Wenn Sie ein Ersatzdokument digital beantragen wollen, sind andere Unterlagen notwendig als beim herkömmlichen Antrag. Das heißt:
Alle erforderlichen Unterlagen inklusive Passbild müssen in einer geeigneten Datei digital hochgeladen werden.
Das Mindestalter für den elektronischen Identitätsnachweis (eID) beträgt 16 Jahre
Benötigte Unterlagen
grundsätzlich:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (digital)
- Personalausweis/elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Funktion und PIN
- ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone
- e-Payment-Verfahren (Paypal, Giropay, Giropay/Paydirekt und VISA-/Mastercard-Kreditkarte)
Verlust:
- Angaben zum Verlust
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Auswahl des Direktversands im Regelfall noch eine persönliche Vorsprache vor Herstellung des Führerscheins notwendig sein wird. Im Rahmen dessen wird eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Führerscheins abgenommen. Es werden zusätzliche Gebühren in Höhe von 30,70 Euro erhoben.
Diebstahl:
- Diebstahlanzeige der Polizei
Namenswechsel:
- amtlicher Nachweis der Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)
- bisheriger Führerschein
Kosten
Per E-Payment zu bezahlen:
- Verlust und Diebstahl: 34,90 Euro
- Namenswechsel und Unbrauchbarkeit: 31,60 Euro
Zusätzliche Kosten können abhängig vom Einzelfall anfallen.
Besonderes
- Die Bearbeitungszeit beträgt zwischen 2-6 Wochen.
- Der Expressversand des Führerscheins wird online nicht angeboten.
- Die Verlängerung des Führerscheins nach Ablauf der Gültigkeit (Ziffer 4b auf dem Führerschein) wird derzeit noch nicht online angeboten.
- Die Austragung der Sehhilfe kann mit einem Termin vor Ort beantragt werden.
Ansprechpartner/innen
Fachdienst Ordnungsrecht - Führerscheinangelegenheiten
| Name | Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Postfach Fahrerlaubnisbehörde | 06031 83-2149 |