Mietobergrenze im Wetteraukreis 2026

Sie erhalten Leistungen der Grundsicherung vom JobCenter nach SGB II oder vom Wetteraukreis nach SGB XII?

Sie wollen umziehen und wollen wissen, ob die Miete angemessen ist?

Sie müssen umziehen, denn Ihre Wohnung ist zu teuer?

Dann beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Wenn die Miete für Ihre Wohnung einen angemessenen Betrag nicht übersteigt, können die tatsächlichen Kosten sowie die tatsächlich anfallende Nebenkosten übernommen werden. Heizkosten werden nur anerkannt, wenn sie angemessen sind.

Wann ist Ihre Miete angemessen?

Grundlage dafür sind die durch den Wetteraukreis ermittelten Mietdurchschnittspreise je Haushaltsgröße der jeweiligen Städte und Gemeinden. (Kaltmiete ohne Neben- und Heizkosten / Stand 1. Januar 2026).

Was passiert, wenn die Miete nicht angemessen ist?

Wenn Sie in einer zu teuren Wohnung leben, können zunächst die tatsächlichen Kosten übernommen werden. Sie sind dann aber gleichzeitig verpflichtet, Ihre Kosten auf den angemessenen Mietpreis, zum Beispiel durch Wohnungswechsel, zu senken.

Bei der Suche nach einer neuen Wohnung orientieren Sie sich bitte an der nachstehenden Tabelle. Die angegebenen Miethöhen sind als oberste Grenze anzusehen, eine Überschreitung dieser Mietwerte ist nicht möglich.

Bruttokaltmiete (= Nettokaltmiete zuzüglich Betriebskosten, ohne Heizkosten)

Personen

Angemessene Miete

1 Person

565 Euro

2 Personen

590 Euro

3 Personen

665 Euro

4 Personen

755 Euro

5 Personen

820 Euro

jede weitere Person im Haushalt

  90 Euro

Leistungsbezieher nach dem SGB II wenden sich bitte bei weiteren Fragen an das Jobcenter Wetterau unter der Telefonnummer 06031 6849-0.
Auch die vorläufig angemessenen Betriebskosten werden ausgewiesen.

 

Nettokaltmiete (Kosten für die reine Raumnutzung, ohne Heiz- und Betriebskosten)

Personen

Angemessene Miete

1 Person

435 Euro

2 Personen

480 Euro

3 Personen

530 Euro

4 Personen

610 Euro

5 Personen

630 Euro

jede weitere Person im Haushalt

  70 Euro

 

Betriebskosten* (ohne Heizkosten)

Personen

Angemessene Miete

1 Person

130 Euro

2 Personen

110 Euro

3 Personen

135 Euro

4 Personen

145 Euro

5 Personen

190 Euro

jede weitere Person im Haushalt

  20 Euro

* Betriebskosten: Beinhalten alle umlagefähigen Kosten entsprechend der jeweils gültigen Betriebskostenverordnung, z. B. Müllabfuhr, Wasser, Abwasser, Allgemeinstrom, Versicherungen, Kabelanschluss, Grundsteuer usw.

Bruttokaltmiete (= Nettokaltmiete zuzüglich Betriebskosten, ohne Heizkosten)

Personen

Angemessene Miete

1 Person

585 Euro

2 Personen

615 Euro

3 Personen

645 Euro

4 Personen

750 Euro

5 Personen

840 Euro

jede weitere Person im Haushalt

  95 Euro

Leistungsbezieher nach dem SGB II wenden sich bitte bei weiteren Fragen an das Jobcenter Wetterau unter der Telefonnummer 06031 6849-0.
Auch die vorläufig angemessenen Betriebskosten werden ausgewiesen.

 

Nettokaltmiete (Kosten für die reine Raumnutzung, ohne Heiz- und Betriebskosten)

Personen

Angemessene Miete

1 Person

460 Euro

2 Personen

495 Euro

3 Personen

510 Euro

4 Personen

590 Euro

5 Personen

655 Euro

jede weitere Person im Haushalt

  75 Euro

 

Betriebskosten* (ohne Heizkosten)

Personen

Angemessene Miete

1 Person

125 Euro

2 Personen

 120 Euro

3 Personen

135 Euro

4 Personen

160 Euro

5 Personen

185 Euro

jede weitere Person im Haushalt

  20 Euro

* Betriebskosten: Beinhalten alle umlagefähigen Kosten entsprechend der jeweils gültigen Betriebskostenverordnung, z. B. Müllabfuhr, Wasser, Abwasser, Allgemeinstrom, Versicherungen, Kabelanschluss, Grundsteuer usw.

Bruttokaltmiete (= Nettokaltmiete zuzüglich Betriebskosten, ohne Heizkosten)

Personen

Angemessene Miete

1 Person

595 Euro

2 Personen

520 Euro

3 Personen

585 Euro

4 Personen

640 Euro

5 Personen

685 Euro

jede weitere Person im Haushalt

  90 Euro

Leistungsbezieher nach dem SGB II wenden sich bitte bei weiteren Fragen an das Jobcenter Wetterau unter der Telefonnummer 06031 6849-0.
Auch die vorläufig angemessenen Betriebskosten werden ausgewiesen.

 

Nettokaltmiete (Kosten für die reine Raumnutzung, ohne Heiz- und Betriebskosten)

Personen

Angemessene Miete

1 Person

470 Euro

2 Personen

400 Euro

3 Personen

465 Euro

4 Personen

515 Euro

5 Personen

550 Euro

jede weitere Person im Haushalt

  70 Euro

 

Betriebskosten* (ohne Heizkosten)

Personen

Angemessene Miete

1 Person

125 Euro

2 Personen

120 Euro

3 Personen

120 Euro

4 Personen 

125 Euro

5 Personen

135 Euro

jede weitere Person im Haushalt

  20 Euro

* Betriebskosten: Beinhalten alle umlagefähigen Kosten entsprechend der jeweils gültigen Betriebskostenverordnung, z. B. Müllabfuhr, Wasser, Abwasser, Allgemeinstrom, Versicherungen, Kabelanschluss, Grundsteuer usw.

Bruttokaltmiete (= Nettokaltmiete zuzüglich Betriebskosten, ohne Heizkosten)

Personen

Angemessene Miete

1 Person

660 Euro

2 Personen

645 Euro

3 Personen

800 Euro

4 Personen

875 Euro

5 Personen

940 Euro

jede weitere Person im Haushalt

 110 Euro

Leistungsbezieher nach dem SGB II wenden sich bitte bei weiteren Fragen an das Jobcenter Wetterau unter der Telefonnummer 06031 6849-0.
Auch die vorläufig angemessenen Betriebskosten werden ausgewiesen.

 

Nettokaltmiete (Kosten für die reine Raumnutzung, ohne Heiz- und Betriebskosten)

Personen

Angemessene Miete

1 Person

525 Euro

2 Personen

520 Euro

3 Personen

655 Euro

4 Personen

700 Euro

5 Personen

770 Euro

jede weitere Person im Haushalt

  90 Euro

 

Betriebskosten* (ohne Heizkosten)

Personen

Angemessene Miete

1 Person

135 Euro

2 Personen

125 Euro

3 Personen

145 Euro

4 Personen

175 Euro

5 Personen

170 Euro

jede weitere Person im Haushalt

  20 Euro

* Betriebskosten: Beinhalten alle umlagefähigen Kosten entsprechend der jeweils gültigen Betriebskostenverordnung, z. B. Müllabfuhr, Wasser, Abwasser, Allgemeinstrom, Versicherungen, Kabelanschluss, Grundsteuer usw.

Bruttokaltmiete (= Nettokaltmiete zuzüglich Betriebskosten, ohne Heizkosten)

Personen

Angemessene Miete

1 Person

555 Euro

2 Personen

575 Euro

3 Personen

690 Euro

4 Personen

820 Euro

5 Personen

805 Euro

jede weitere Person im Haushalt

 100 Euro

Leistungsbezieher nach dem SGB II wenden sich bitte bei weiteren Fragen an das Jobcenter Wetterau unter der Telefonnummer 06031 6849-0.
Auch die vorläufig angemessenen Betriebskosten werden ausgewiesen.

 

Nettokaltmiete (Kosten für die reine Raumnutzung, ohne Heiz- und Betriebskosten)

Personen

Angemessene Miete

1 Person

430 Euro

2 Personen

450 Euro

3 Personen

540 Euro

4 Personen

650 Euro

5 Personen

640 Euro

jede weitere Person im Haushalt

  80 Euro

 

Betriebskosten* (ohne Heizkosten)

Personen

Angemessene Miete

1 Person

125 Euro

2 Personen

125 Euro

3 Personen

150 Euro

4 Personen

170 Euro

5 Personen

165 Euro

jede weitere Person im Haushalt

  20 Euro

* Betriebskosten: Beinhalten alle umlagefähigen Kosten entsprechend der jeweils gültigen Betriebskostenverordnung, z. B. Müllabfuhr, Wasser, Abwasser, Allgemeinstrom, Versicherungen, Kabelanschluss, Grundsteuer usw.

Bruttokaltmiete (= Nettokaltmiete zuzüglich Betriebskosten, ohne Heizkosten)

Personen

Angemessene Miete

1 Person

 800 Euro

2 Personen

 830 Euro

3 Personen 

 880 Euro

4 Personen

1.030 Euro

5 Personen

1.040 Euro

jede weitere Person im Haushalt

  140 Euro

Leistungsbezieher nach dem SGB II wenden sich bitte bei weiteren Fragen an das Jobcenter Wetterau unter der Telefonnummer 06031 6849-0.
Auch die vorläufig angemessenen Betriebskosten werden ausgewiesen.

 

Nettokaltmiete (Kosten für die reine Raumnutzung, ohne Heiz- und Betriebskosten)

Personen

Angemessene Miete

1 Person

660 Euro

2 Personen

675 Euro

3 Personen

695 Euro

4 Personen

830 Euro

5 Personen

845 Euro

jede weitere Person im Haushalt

 120 Euro

 

Betriebskosten* (ohne Heizkosten)

Personen

Angemessene Miete

1 Person

140 Euro

2 Personen

155 Euro

3 Personen

185 Euro

4 Personen

200 Euro

5 Personen

195 Euro

jede weitere Person im Haushalt

 20 Euro

* Betriebskosten: Beinhalten alle umlagefähigen Kosten entsprechend der jeweils gültigen Betriebskostenverordnung, z. B. Müllabfuhr, Wasser, Abwasser, Allgemeinstrom, Versicherungen, Kabelanschluss, Grundsteuer usw.

Ansprechpartner/innen

Für Leistungsbezieher nach dem SGB XII (Fachstelle Soziale Hilfen West: Altenstadt, Bad Nauheim, Butzbach, Florstadt, Friedberg, Karben, Münzenberg, Niddatal, Ober-Mörlen, Rockenberg, Rosbach, Wölfersheim, Wöllstadt)

Name Telefon Raum E-Mail
Melisa Cirak 06031 83-3928 03 E-Mail

Für Leistungsbezieher nach dem SGB XII (Fachstelle Soziale Hilfen Ost: Bad Vilbel, Büdingen, Echzell, Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain, Nidda, Ortenberg, Ranstadt, Reichelsheim)

Name Telefon Raum E-Mail
Elke Winter 06042 989-3421 16 E-Mail
Stephanie Ewald 06042 989-3431 16 E-Mail

Zuständig

Soziale Hilfen