Amtsvormundschaften
Ein Gericht kann feststellen, dass Eltern für ihr eigenes Kind keine oder nicht alle Entscheidungen treffen dürfen. Diese Entscheidungen im Sinne der Kinder trifft dann der Bereich der „Amtsvormundschaft“.
Ein Gericht kann feststellen, dass Eltern für ihr eigenes Kind keine oder nicht alle Entscheidungen treffen dürfen. Diese Entscheidungen im Sinne der Kinder trifft dann der Bereich der „Amtsvormundschaft“.