Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Ausbruch der Blauzungenkrankheit - Einschränkungen für Tierhalter

Krankheit ist im Vogelsbergkreis nachgewiesen worden - Lebende Tiere dürfen nicht mehr transportiert werden

Eine Kuh steht auf einem abgegrasten Feld.

Die meist tödlich verlaufende Blauzungenkrankheit befällt Wiederkäuer wie Rinder, Schafe, Ziegen, Kamele, Lamas oder Alpakas. Foto: Couleur auf Pixabay

Im Vogelsbergkreis ist bei einem Rind die Blauzungenkrankheit (BTV) nachgewiesen worden. Das teilte das Landwirtschaftsministerium am vergangenen Freitag mit. Der Seuchenausbruch hat auch unmittelbare Auswirkungen auf Halterinnen und Halter von Wiederkäuern im Wetteraukreis.

Mit dem Auftreten der Blauzungenkrankheit verliert Hessen den sogenannten BTV-Freiheitsstatus. Ab sofort dürfen Halterinnen und Halter von Rindern, Schafen, Ziegen und Kameliden landesweit keine lebenden Tiere mehr in seuchenfreie Regionen innerhalb der EU transportieren. Das sogenannte „Verbringungsverbot“ gilt auch für benachbarte Bundesländer. Um empfängliche Wiederkäuer zu schützen wird den Halterinnen und Haltern dringend empfohlen, diese Tiere gegen den neuen Erreger der Blauzungenkrankheit BTV-3 impfen zu lassen.

Die meist tödlich verlaufende Blauzungenkrankheit wird durch eine bestimmte Stechmücken-Gattung übertragen und befällt Wiederkäuer wie Rinder, Schafe, Ziegen, Kamele, Lamas oder Alpakas. Für den Menschen ist der Erreger hingegen ungefährlich, tierische Produkte wie Fleisch oder Milch können weiterhin bedenkenlos verzehrt werden.

Fragen beantwortet der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung unter Telefon (06031) 83-4601 oder per E-Mail.

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Veröffentlicht am: 09. Juli 2024