Ausbruch der Blauzungenkrankheit im Wetteraukreis
Veterinäramt: Für den Menschen ist die Blauzungenkrankheit ungefährlich
In mehreren Betrieben im Wetteraukreis ist bei Schafen das Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) mit dem neuen Erreger BTV-3 nachgewiesen worden. Das Veterinäramt hatte Blutproben entnommen, nachdem Tiere in den Beständen erkrankt waren.
Der Erreger wird durch eine bestimmte Stechmücken-Gattung, sogenannte Gnitzen, übertragen. Er befällt in der Regel Schafe und Rinder, aber auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer können sich anstecken. Für den Menschen ist die Blauzungenkrankheit ungefährlich. Tierische Produkte wie Fleisch oder Milch können weiterhin bedenkenlos verzehrt werden.
Was Tierhalter beachten müssen
Die Viruserkrankung äußert sich bei den betroffenen Schafen in Form von sehr hohem Fieber. Der Kopf und die Mundschleimhäute schwellen an. Dadurch kommt es zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Auch die Zunge schwillt an und kann aus dem Maul hängen. Manche Schafe lahmen und verlieren ihre ungeborenen Lämmer. Erkrankte Rinder zeigen Entzündungen an den Zitzen, den Augenlidern und der Mundhöhle mit Schleimhautablösungen sowie Blasenbildung am Kronsaum der Klauen, die Schmerzen verursachen.
Die Blauzungenkrankheit ist in Deutschland anzeigepflichtig. Tierhalter, die ein womöglich erkranktes Tier haben, müssen den Verdacht dem Veterinäramt melden.
Tierhalter von Schafen, Rindern oder anderen empfänglichen Tieren müssen zudem besondere Verbringungsregeln beachten, wenn sie Tiere in Gebiete bringen wollen, die frei von Blauzungenkrankheit sind.
Impfung einzige Möglichkeit zum Schutz für die Tiere
Um die Tiere im Vorfeld zu schützen, sollte der Tierbestand geimpft werden. In der Regel muss die Grundimmunisierung zweimal erfolgen. Die Impfung gegen BTV-3 wird derzeit von der Tierseuchenkasse Hessen mit 3 Euro pro Rind und Impfung und 2 Euro pro Schaf und Impfung bezuschusst.
Da BTV über stechende Insekten übertragen wird, empfiehlt das Veterinäramt außerdem, empfängliche Tiere mit insektenvertreibenden Mitteln, sogenannten Repellentien, zu behandeln.
Nähere Informationen zur Blauzungenkrankheit sowie zu den Verbringungsregeln sind auf der Seite des Landwirtschaftsministeriums zu finden.
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