Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Bei Brauchtumsfeuern Rücksicht nehmen

Mehrere Personen sitzen auf Bänken und sehen einem Feuer zu.

Bei Brauchtumsfeuern – wie hier in Nidda – gilt es, Rücksicht auf das Umfeld zu nehmen.

In den kommenden Wochen werden wieder an vielen Orten aus verschiedenen Anlässen große Feuer entzündet. Die Reihe der Brauchtums-Feuer beginnt in der Osterzeit. Kreisbeigeordneter und Naturschutzdezernent Matthias Walther weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass hierbei Rücksichtnahme auf die Natur geboten ist.

„Keinesfalls sollten Holz- oder Reisighaufen entzündet werden, die schon lange am selben Platz lagern“, erklärt Walther. Darin könnten sich Igel und andere Kleintiere verstecken oder Vögel Nester gebaut haben. Um zu vermeiden, dass Tiere zu Schaden kommen, empfiehlt er, das Material für das Brauchtumsfeuer erst am Tag vorher an Ort und Stelle aufzuschichten. „Dabei darf nur unbelastetes Holz und Gehölzschnitt verwendet werden. Es kommt nicht in Frage, gestrichenes und imprägniertes Altholz oder Abfälle zu verbrennen.“

Die Feuer müssen darüber hinaus bei der jeweils zuständigen Kommune angemeldet werden, soweit es sich nicht ohnehin um eine genehmigungspflichte Veranstaltung im Außenbereich handelt. Solche Veranstaltungen finden in der Regel auf Festplätzen oder an ähnlichen Orten statt. Feuerstellen sollten nicht auf botanisch wertvollen Flächen wie Magerrasen angelegt werden. Das gilt auch für die Beseitigung von Material aus der Landschaftspflege, wie beispielsweise Obstbaumschnitt.

Einzelheiten dazu regeln die Satzungen der Städte und Gemeinden, wo die Nutzfeuer auch angemeldet werden müssen. Ein Sicherheitsabstand von Nutzfeuern zu Wald, Baumbeständen und Gebäuden ist in jedem Fall einzuhalten.

Veröffentlicht am: 20. März 2024