Bei Brauchtumsfeuern Rücksicht nehmen
Ostern steht vor der Tür: Damit beginnt die Reihe der Brauchtumsfeuer, die dann wieder vielerorts entzündet werden. Erste Kreisbeigeordnete und Naturschutzdezernentin Birgit Weckler weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dabei besondere Rücksichtnahme auf die Natur geboten ist.
„Osterfeuer sind wichtiger Bestandteil unserer vorösterlichen Traditionen. Zum Schutz von Igeln, nistenden Vögeln und anderen Kleintieren bitten wir, das Material für das Brauchtumsfeuer erst am Tag vorher an Ort und Stelle aufzuschichten. So soll vermieden werden, dass sich dort Tiere einnisten und dann zu Schaden kommen“, erklärt Weckler. Außerdem ist es wichtig, nur unbelastetes Holz und Gehölzschnitt zu verwenden und insbesondere kein gestrichenes und imprägniertes Altholz oder Abfälle zu verbrennen.
Die Feuer müssen darüber hinaus bei der jeweils zuständigen Kommune angemeldet werden, soweit es sich nicht ohnehin um eine genehmigungspflichte Veranstaltung im Außenbereich handelt. Solche Veranstaltungen finden in der Regel auf Festplätzen oder an ähnlichen Orten statt. Feuerstellen sollten nicht auf botanisch wertvollen Flächen wie Magerrasen angelegt werden. Das gilt auch für die Beseitigung von Material aus der Landschaftspflege, wie beispielsweise Obstbaumschnitt.
Einzelheiten dazu regeln die Satzungen der Städte und Gemeinden, wo die Nutzfeuer auch angemeldet werden müssen. Ein Sicherheitsabstand von Nutzfeuern zu Wald, Baumbeständen und Gebäuden ist in jedem Fall einzuhalten.