Brunnenbau kann künftig digital angezeigt werden
Verpflichtende Meldung an die Untere Wasserbehörde ab sofort bequem und direkt per Online-Formular möglich
Wer einen Brunnen errichten will, muss dies zuvor der Fachstelle Wasser- und Bodenschutz (Untere Wasserbehörde) melden. Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger im Wetteraukreis hierfür die „Digitale Brunnenanzeige“ nutzen.
Der Bau eines Brunnens ist mit der Gefahr verbunden, die Bewegung oder Beschaffenheit des Grundwassers zu beeinträchtigen. Aus diesem Grund ist wasserrechtlich geregelt, dass der beabsichtigte Bau eines Brunnens mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten bei der Fachstelle Wasser- und Bodenschutz (Untere Wasserbehörde) angezeigt werden muss. So kann geprüft werden, ob Auflagen für die Entnahme erforderlich sind, diese einer Erlaubnis bedarf oder das Vorhaben im Einzelfall auch abgelehnt werden muss.
Diesen Prozess vereinfacht der Wetteraukreis nun für die Bürgerinnen und Bürger: Mittels einer Schnittstelle auf der Internetseite können die Anzeigen bequem online übermittelt werden. Im nächsten Schritt folgt zunächst eine Eingangsbestätigung durch den Kreis. Spätestens vier Wochen nach Eingang der Anzeige erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine schriftliche Bestätigung, oft schon früher. Erst danach darf mit der Errichtung des Brunnens begonnen werden. Bereits errichtete Brunnen müssen der Unteren Wasserbehörde schnellstmöglich nachgemeldet werden.
Den Link zum digitalen Anzeigeverfahren ist online zu finden, Stichwort „Brunnenantrag, Antrag Grundwasserentnahme“. Die rechtlichen Voraussetzungen für Grundwasserentnahmen sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und im Hessischen Wassergesetz (HWG) geregelt.