Damit die Regionalentwicklung weiter auf der Erfolgsspur bleibt

Erste Kreisbeigeordnete Birgit Weckler übergibt Zuschussbescheide für Evaluierung des LEADER-Prozesses vor Ort sowie für Kleinstprojekte in Mitgliedskommunen

Drei Frauen und ein Mann stehen vor der Tür eines Gebäudes. Eine der Frau und der Mann halten gemeinsam ein Dokument in Händen.

Gleich zwei Zuschussbescheide für LEADER-Mittel konnte die Erste Kreisbeigeordnete Birgit Weckler an Bernd-Uwe Domes, Geschäftsführer der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Regionalentwicklung im Wetteraukreis, Silvia Kirmis vom LEADER-Regionalmanagement und Henrike Strauch, Vorsitzende des LEADER-Beirats (von links), übergeben.

Befinden sich die Projekte der LEADER-Förderregion Wetterau/Oberhessen noch im Plan oder muss die ausgearbeitete Lokale Entwicklungsstrategie (LES) angepasst werden? Das muss routinegemäß eine externe Untersuchung klären. Für deren Umsetzung übergab die Dezernentin für Regionalentwicklung des Wetteraukreises, Erste Kreisbeigeordnete Birgit Weckler, nun einen Zuschussbescheid an die Verantwortlichen der Wirtschaftsförderung. Außerdem hatte sie weitere Finanzierungszusagen für verschiedene Projekte der beteiligten LEADER-Kommunen im Gepäck. 

„Von 2023 bis 2027 stehen der LEADER-Region Wetterau/Oberhessen rund 5,3 Millionen Euro an Fördermitteln für Projekte zur Stärkung und Weiterentwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung. Im dritten Jahr der Förderperiode ist eine externe Überprüfung der Lokalen Entwicklungsstrategie vorgesehen. Ziel ist, durch diese externe Evaluation Sorge zu tragen, dass die Fördermittel mit größtmöglichem Nutzen eingesetzt werden. Daher freut es mich, dass diese wichtige externe Überprüfung, durch ein unabhängiges Büro, gefördert wird“, sagte Erste Kreisbeigeordnete Birgit Weckler bei der Übergabe des Bescheids während eines Besuchs der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Regionalentwicklung im Wetteraukreis mbH in Friedberg.

Mit dem Zuschuss von rund 14.100 Euro werden etwa Zweidrittel der Gesamtkosten von knapp 21.000 Euro für die externe Evaluierung gedeckt. Ziel der Überprüfung ist es, die Umsetzung der durch die LES geplanten Projekte zu begutachten und gegebenenfalls anzupassen. Sie stellt damit ein wichtiges Steuerungselement zur Korrektur und Weiterentwicklung der Lokalen Entwicklungsstrategie dar.   

Förderung von Kleinstprojekten

Doch nicht nur um die Überprüfung der Ziele und Umsetzung der LES ging es beim Besuch der Ersten Kreisbeigeordneten. Sie hatte auch noch einen weiteren Zuschussbescheid von knapp 60.000 Euro für Kleinstprojekte in den Mitgliedskommunen der Förderregion im Gepäck. Dabei handelt es sich um Gelder aus dem Regionalbudget, die das Regionalmanagement der LEADER-Region beantragen kann – in diesem Jahr bereits zum siebten Mal. „Der LEADER-Beirat diskutiert, bewertet und priorisiert die Projekte in einem Ranking zum Zwecke der Förderung. Durch den Förderbescheid konnten fast 75 Prozent der Gesamtkosten von 82.400 Euro abgedeckt werden. Damit gewährleisten wir eine kreisweite Förderung auch von kleinsten Projekten“, teilte Birgit Weckler mit.  

Dieses Mal gingen Fördermittel aus dem Regionalbudget an drei Projekte in Büdingen: Im Stadtteil Michelau waren dies der Bau einer Himmelsliege am Mehrgenerationenplatz und die Umgestaltung des im Erlenborn gefassten Quellaustritts mit Trittsteinen und Sitzgelegenheiten als Rastplatz am OberhessenSteig sowie die Installation von Informationstafeln am OberhessenSteig und dem Bonifatiusweg in Düdelsheim. 

Außerdem wird die Erweiterung und Qualifizierung der Führungsangebote im Steinbruch des Niddaer Stadtteils Michelnau unterstützt. Zudem gab es Mittel für den Verein Kultur in Reichelsheim für das Projekt „(T)Raum für Kultur – eine Bühne für Reichelsheim“ und die Gemeinde Glauburg erhält eine Förderung zur Aufwertung des Fußwegs zur Keltenwelt. Weitere Gelder gingen an den TV Kefenrod für eine Freizeit- und Fitness-Anlage in Kefenrod sowie an den Feldgarten Förderverein in Echzell für die Verbesserung der Infrastruktur zur Ressourcenschonung und Umweltbildung.

Die jeweiligen Projektträger können ihre Anträge direkt beim Regionalmanagement im vereinfachten Antragsverfahren stellen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Bruttokosten den Betrag von 20.000 Euro nicht überschreiten.  

Zum LEADER-Programm

Das LEADER-Programm von Europäischer Union und dem Land Hessen fördert Maßnahmen zur Stärkung und Weiterentwicklung des ländlichen Raums. Dafür müssen sich für eine Förderperiode Kommunen zu einer sogenannten LEADER-Region zusammenschließen und in einer Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) ihre Ziele und Projekte ausarbeiten, für die es dann eine Förderung gibt. Für die Förderperiode 2023 bis 2027 haben sich 19 Kommunen des Wetteraukreises zur LEADER-Region Wetterau/Oberhessen zusammengeschlossen.

Veröffentlicht am: 08. Dezember 2025