Denkmalschutz: Schneller entscheiden im Sinne der Bürger

Verwaltungsvereinbarung zwischen Wetteraukreis und Land Hessen sorgt für Vereinfachungen bei Genehmigungsverfahren

Ein Mann und eine Frau sitzen in einem Büro an einem Tisch. Vor ihnen auf dem Tisch liegt ein Dokument, das der Mann gerade unterschreibt.

Landrat Jan Weckler unterzeichnet gemeinsam mit der Ersten Kreisbeigeordneten und zuständigen Dezernentin Birgit Weckler die Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesamt für Denkmalpflege.

Bau- und Veränderungsarbeiten, die Kulturdenkmäler betreffen, erfordern aktuell ein umfangreiches Verfahren und damit auch Zeit. Um diese Vorgänge in Zukunft zu vereinfachen, haben der Wetteraukreis als Untere Denkmalschutzbehörde und das Landesamt für Denkmalpflege in Wiesbaden eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung unterschrieben. Damit lassen sich die Verfahren in einzelnen Bereichen beschleunigen.

„Für Eigentümerinnen und Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude oder Bewohnerinnen und Bewohner historischer Ortskerne, die für ihr Vorhaben eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde des Wetteraukreises benötigen, sind dies gute Nachrichten. Mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung können wir nun einen Teil der Verfahren schneller abschließen. Das ist ein gelungenes Beispiel für Bürokratieabbau“, freuen sich Landrat Jan Weckler und Erste Kreisbeigeordnete und zuständige Dezernentin Birgit Weckler.

Bislang war es nach dem hessischen Denkmalschutzgesetz notwendig, dass alle Entscheidungen der Unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises noch einmal mit dem Landesamt abzustimmen waren. Das sorgte nicht nur für mehr Arbeitsaufwand in den Behörden, sondern verlängerte auch den Zeitraum bis zur Entscheidung. Die nun getroffene Vereinbarung reduziert den Anteil der Fälle, bei denen bisher eine Zustimmung des Landesdenkmalamtes notwendig war. Damit darf die Untere Denkmalschutzbehörde bestimmte Entscheidung auch selbst treffen. „Dies stellt eine Entlastung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dar, aber zugleich für die Bauherrn“, erklärt Baudezernentin Weckler. 

Bei allen Genehmigungsverfahren, in denen die Antragstellerinnen und Antragsteller keinen Anspruch auf steuerliche Abschreibung in Anspruch genommen haben, ist künftig kein Einvernehmen mehr mit dem Landesamt notwendig beziehungsweise gilt dieses als gesetzt. Es geht zum Beispiel um die Genehmigungen bestimmter An- und Umbauten, wie die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach in sogenannten Gesamtanlagen. Das sind mehrere historische Gebäude in Beziehung zueinander, etwa alte Ortskerne, die in ihrer Gesamtheit als Kulturdenkmal eingestuft sind. Ausnahmen gelten beispielsweise für Kulturdenkmäler, die sich in Besitz des Wetteraukreises befinden, oder in bestimmten Fällen, bei denen sogenannte Bodeneingriffe nötig sind. Hier ist das Landesamt weiterhin einzubeziehen.

Die nun getroffene Vereinbarung soll jedoch nur ein erster Schritt sein: Derzeit können die Landkreise individuell eine Vereinbarung zur Vereinfachung der Verfahren mit dem Landesamt schließen. Das Land Hessen plant für die Zukunft aber eine Vereinheitlichung durch eine entsprechende gesetzliche Regelung, die dann für ganz Hessen gelten soll. „Es macht dauerhaft keinen Sinn, dass die Landkreise einzelne Vereinbarungen mit dem Landesamt ausverhandeln und unterzeichnen. Hier hoffen wir auf eine gesetzliche Regelung bei der Anpassung des Hessisches Denkmalschutzgesetzes. Damit würden die vielen Einzelvereinbarungen überflüssig. Daher sehen wir in der Vereinbarung eine hilfreiche Übergangsregelung, die durch eine einheitliche gesetzliche Regelung mittelfristig ersetzt werden sollte“, so Landrat Jan Weckler und Baudezernentin Birgit Weckler.

Veröffentlicht am: 22. April 2025