E-Akte hält weiter Einzug in die Kreisverwaltung
Die Digitalisierung der Verwaltung beschäftigt Behörden, Politik und Bevölkerung gleichermaßen. Auch der Wetteraukreis muss Dokumente in immer größerem Umfang erzeugen – und das am besten möglichst schnell, ortsunabhängig, ressourcenschonend und kundenfreundlich. Deshalb setzt die Kreisverwaltung nun auch in der Ausländerbehörde auf die sogenannte E-Akte (elektronische Akte).
Erste Kreisbeigeordnete und Ordnungsdezernentin Stephanie Becker-Bösch betont: „Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger wollen und müssen wir die Chancen der Digitalisierung nutzen. In den vergangenen Jahren wurden bereits die Terminvereinbarung in der Führerscheinstelle und der Ausländerbehörde komplett digitalisiert. Auch zahlreiche Anträge, wie zum Beispiel zum Unterhaltsvorschuss, können digital gestellt werden. Darüber hinaus stehen viele Services zur Verfügung, die gebündelt unter Digitale Dienstleistungen zu finden sind. Weitere sollen folgen, wie die Beantragung von Führerscheinen und der Online-Bauantrag.“
In nur fünfeinhalb Monaten hat der Wetteraukreis darüber hinaus nun die rund 45.000 Akten der Ausländerbehörde digitalisieren lassen – parallel zum Regelbetrieb. „Damit haben wir unser Ziel, dank der E-Akte effizienter, schneller, ressourcensparender, und standortunabhängig für unsere Kundinnen und Kunden arbeiten zu können, sogar früher erreicht als geplant“, fasst Christian Keim, Leiter des Fachdienstes Ordnungsrecht, zusammen.
Nachdem die Digitalisierung der Akten abgeschlossen ist, soll nun als erste Leistung der Ausländerbehörde die „Abgabe einer Verpflichtungserklärung“ auch komplett online angeboten werden. Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung (umgangssprachlich „Einladung“) ist immer dann erforderlich, wenn eine Person aus einem visumspflichtigen Land zu einem Besuch oder auch einem längerfristigen Aufenthalt mit einem Visum ins Bundesgebiet einreisen möchte. Das Visum muss bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Hierzu benötigt der Gast eine Verpflichtungserklärung. Über die Erteilung des Visums entscheidet abschließend die Botschaft. Diese soll ab dem 1. Juni 2023 auch vollständig online erfolgen können, wenn der Verpflichtungsgeber:
- sich mit der digitalen Funktion seines Personalausweises legitimieren kann,
- er über eines der vom Wetteraukreis akzeptierten Zahlungssysteme verfügt und die fällige Verwaltungsgebühr so entrichten kann.
Der Verpflichtungsgeber (Gastgeber) füllt das Antragsformular, das auf der Homepage hinterlegt wird, aus und schickt es an die angegebene Stelle. Hier wird der Antrag zeitnah von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geprüft. Das Dokument kann dem Verpflichtungsgeber dann auf dem Postweg übersandt werden.
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet das mehr Flexibilität, da der Antrag in kundenfreien Zeiten geprüft und bearbeitet werden kann und kein Vorsprachetermin zur Abholung mehr notwendig ist. Der Vorteil für die Kundinnen und Kunden liegt auf der Hand: Sie sparen sich die Terminbuchung und die Fahrt nach Friedberg.
Für alle Verpflichtungsgeber, die sich nicht über die Digitalfunktion des Personalausweises legitimieren können oder nicht über eines der möglichen Zahlungssysteme verfügen, besteht weiterhin die Möglichkeit, den Antrag in Papierform oder per E-Mail einzureichen und die Verpflichtungserklärung bei einer Vorsprache abzuholen und zu bezahlen.