Erstmals über 130.000 Berufstätige im Wetteraukreis

Auch Zahl der Arbeitsplätze im Kreis auf Rekordhoch

Ein Computer. Darauf ist ein Diagramm zu sehen.

Der Wetteraukreis verzeichnet ein bemerkenswertes Wachstum bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Foto: Lalmch auf Pixabay

Zum Stichtag 30. Juni 2024 lebten im Wetteraukreis 130.005 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte – so viele wie nie zuvor, seit diese Zahl statistisch erfasst wird. Das geht aus einer Auswertung des Wetteraukreises auf Grundlage der Daten der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Plus von rund 0,5 Prozent. 2023 lag die Zahl der Berufstätigen mit Wohnsitz im Wetteraukreis noch bei 129.370. Bundesweit stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im gleichen Zeitraum lediglich um etwa 0,2 Prozent.

Nicht nur die Zahl der im Wetteraukreis lebenden Berufstätigen steigt, auch die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze im Kreis selbst befindet sich auf Höchstniveau. 92.141 Beschäftigungsverhältnisse waren zum gleichen Stichtag im Wetteraukreis gemeldet. Vor zehn Jahren – im Jahr 2014 – lag diese Zahl noch bei 78.227, was damals einen Spitzenwert darstellte. Seither ist die Zahl um beachtliche 17,8 Prozent gestiegen.

Landrat Jan Weckler wertet die Entwicklung als starkes Signal für den Wirtschaftsstandort Wetteraukreis: „In der Region sind in den vergangenen Jahren viele neue Arbeitsplätze entstanden. Dieses Wachstum zeigt: Unser Landkreis ist attraktiv – als Lebens- und als Arbeitsort. Nicht umsonst ist unser Kreis derjenige in Hessen, dem bis 2050 das stärkste Bevölkerungswachstum prognostiziert wird. Mit gezielten Investitionen in Infrastruktur, Schule, Breitbandausbau und die Sanierung unserer Kreisstraßen wollen wir diesen positiven Trend weiter unterstützen.“

Dieses bemerkenswerte Wachstum sei jedoch auch mit Herausforderungen verbunden, so der Landrat: „Mehr Menschen bringen mehr Potenzial, mehr Kaufkraft, mehr Einnahmen – aber auch einen deutlich höheren Bedarf an Wohnraum, Verkehrsinfrastruktur und sozialen Angeboten. Das gilt nicht für den Landkreis, sondern insbesondere auch für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden.“

Veröffentlicht am: 23. April 2025