Fahrzeugzulassung dank „i-Kfz“ bequem von zuhause aus möglich

Dunja Schneider vom Fachdienst Straßenverkehrs- und Zulassungsangelegenheiten und Kreisbeigeordnete Marion Götz sitzen auf einer Bank. Sie halten zwei Autokennzeichen und ein i-Pad in der Hand.

Die Fahrzeugzulassung einfach von zuhause oder unterwegs aus erledigen: Dunja Schneider vom Fachdienst Straßenverkehrs- und Zulassungsangelegenheiten und Kreisbeigeordnete Marion Götz (rechts) freuen sich über die Einführung von „i-Kfz“. Foto: Wetteraukreis

Der Wetteraukreis bietet seit Kurzem die Möglichkeit, Fahrzeuge einfach und schnell von zuhause aus an-, um- oder abzumelden. Bürgerinnen und Bürger können mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ den Zulassungsprozess von zuhause aus erledigen, ohne einen Termin bei der Zulassungsstelle wahrnehmen zu müssen. „Mit i-Kfz schaffen wir einen echten Mehrwert für die Menschen im Wetteraukreis. Die digitale Fahrzeugzulassung spart Zeit und vereinfacht den gesamten Prozess deutlich“, erklärt Kreisbeigeordnete und zuständige Dezernentin Marion Götz.

Auf der Homepage des Wetteraukreises gelangen Nutzerinnen und Nutzer direkt zur Online-Zulassung. Dort können sie die Fahrzeug- und persönlichen Daten eingeben. Nach Abschluss und Bezahlung der Bearbeitungsgebühr lässt sich der vorläufige Zulassungsnachweis sofort ausdrucken. Dieser vorläufige Nachweis wird in der Windschutzscheibe angebracht, die Nummernschilder montiert – und das Fahrzeug kann direkt genutzt werden. Innerhalb von zehn Tagen erhalten die Fahrzeughalterinnen und -halter die endgültigen Papiere sowie die Plaketten per Post. Diese müssen dann nur noch auf den Nummernschildern angebracht werden.

„Verwaltungsleistungen Schritt für Schritt zu digitalisieren, ist eine Herausforderung, der sich moderne Kreisverwaltungen stellen müssen. Die Einführung des i-Kfz ist ein weiterer wichtiger Schritt in diesem Prozess“, so Kreisbeigeordnete Götz.

Auf dem Instagram-Kanal des Wetteraukreises finden Interessierte ein Erklärvideo, das den Ablauf der internetbasierte Fahrzeugzulassung anschaulich erläutert.

Veröffentlicht am: 21. Oktober 2024