Fördermittel für das Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget 2024
Über Fördermittel in Höhe von 1.140.300 Euro für das Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (AQB) 2024 freut sich Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch gemeinsam mit den beruflichen Schulen im Wetteraukreis und der Fachstelle Jugendarbeit.
„Ziel der regionalisierten Arbeitsförderung ist die Integration benachteiligter Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, aber auch die Mobilisierung von Talentreserven zur Fachkräftesicherung“, so die Sozialdezernentin.
Im Rahmen des AQB 2024 werden Mittel in Höhe von 1 Million Euro für den Bereich Teilzeitausbildung bereitgestellt. Die überregionale Servicestelle Teilzeit-Ausbildung setzt weiterhin durch umfassende Öffentlichkeitsarbeit Impulse für dieses flexible Ausbildungsmodell. Mit den bereitgestellten Landesmitteln für das Jahr 2024 zur Förderung von Teilzeitausbildungen erhalten die hessischen Regionen die Möglichkeit, neue, zielgruppenorientierte Projekte zu entwickeln, wie es bereits im Vorjahr der Fall war. Dies ermöglicht beispielsweise die Einrichtung von Kinderbetreuungsdiensten, um Familiensorgenden, insbesondere Alleinerziehenden, einen verbesserten Zugang zu Teilzeitausbildungen zu ermöglichen. Auf dieser Grundlage können sie einen anerkannten Berufsabschluss erreichen.
„Das Jahr 2023 präsentierte zahlreiche Herausforderungen im Bereich der Arbeits- und Ausbildungsförderung für benachteiligte Menschen. Auch 2024 steht uns eine Fülle politischer, humanitärer und gesellschaftlicher Herausforderungen bevor. Das Ausbildungs- und Qualifizierungsbudgets (AQB) mit seinem anpassungsfähigen und regionalisierten Steuerungsansatz könnte sich als entscheidendes Instrument erweisen, um den bevorstehenden Herausforderungen in unserer Region zu begegnen. In der Vergangenheit hat es bereits seine Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt“, stellt Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch fest.
„Die vor Ort gelebten Kooperationen, die das AQB seit vielen Jahren charakterisieren, bilden die zentrale Grundlage für eine maßgeschneiderte Arbeitsmarktförderung. Dank der langfristigen Planbarkeit des Mittelansatzes können außerdem vollqualifizierte Ausbildungen und präzise Qualifizierungen erfolgreich umgesetzt werden, wodurch die Arbeitsmarktintegration benachteiligter Personen nachhaltig gefördert wird“, sagt Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch.