Musterstimmzettel für die Kommunalwahl
Am 15.03.2026 findet die Wahl des Kreistages des Wetteraukreises statt.
Damit sich die Wählerinnen und Wähler zur Vorbereitung ihrer Wahlentscheidung bereits vor der vor dem Wahltag mit dem amtlichen Stimmzettel befassen können, wird hier der Musterstimmzettel für diese Wahl veröffentlicht.
Internationalen Führerschein per Mausklick beantragen
Wetteraukreis erweitert Online-Angebot der Führerscheinstelle

Einen Internationalen Führerschein jederzeit und von überall online beantragen – das ist jetzt beim Wetteraukreis möglich. Die Kreisbeigeordnete und zuständige Dezernentin Marion Götz testet das Verfahren gemeinsam mit Fachdienstleiter Ordnungsrecht, Christian Keim.
Die Führerscheinstelle des Wetteraukreises erweitert ihr Online-Angebot. Seit dem 2. Juni sind nun auch die Beantragung eines Internationalen Führerscheins und das Umschreiben einer ausländischen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis jederzeit bequem von zuhause aus möglich.
„Mehr Flexibilität für Bürgerinnen und Bürger bei Behördenangelegenheiten durch eine größere Unabhängigkeit von den Öffnungszeiten ist eines der Ziele unseres neuen Angebots in der Führerscheinstelle des Wetteraukreises. Seit dem 2. Juni lassen sich weitere Bereiche der Führerschein-Beantragung oder –Umschreibung bequem vom heimischen Schreibtisch aus erledigen. Damit gehen wir einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung der Verwaltung“, erklärt die Kreisbeigeordnete und zuständige Dezernentin Marion Götz.
Nachdem seit Juli 2023 bereits die Beantragung des ersten Führerscheins, die Erweiterung des Führerscheins sowie dessen Umstellung online möglich waren, folgte im Januar 2024 auch das Online-Angebot für die Beantragung des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren. Seit 2. Juni hat der Kreis dieses Angebot nun auch um die Beantragung eines Internationalen Führerscheins sowie die Umschreibung einer ausländischen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis auf eine deutsche Fahrerlaubnis erweitert.
Um das neue Angebot nutzen zu können, benötigt man einen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Funktion samt zugehöriger PIN-Nummer. Auch eine Unionsbürgerkarte mit elektronischer Ausweisfunktion ist nutzbar. Außerdem muss man eine elektronische Bezahlmethode angeben. Die Unterlagen zur Antragstellung werden dann vollständig elektronisch eingereicht. Auch das notwendige Foto kann man entweder als biometrisches Foto für den Führerschein hochladen oder sogar als Selfie mit dem Smartphone aufnehmen. Die Unterschrift für den EU-Kartenführerschein und alle weiteren erforderlichen Nachweise lassen sich gleichfalls digital erfassen.
Die Online-Anmeldung erfolgt entweder über ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone. Danach bezahlt man die anfallenden Verwaltungsgebühren über eine elektronische Bezahlmethode. Ein persönliches Erscheinen zur Antragstellung ist nicht mehr notwendig. Für eine elektronische Antragstellung muss man mindestens 16 Jahre alt sein, die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins ist erst ab 18 Jahren möglich.
Nach Prüfung und Bearbeitung erhält der Antragsteller oder die Antragstellerin eine schriftliche Mitteilung und kann den Führerschein anschließend persönlich abholen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht nötig. Gegen eine Versandgebühr kann man sich den Internationalen Führerschein sogar direkt nach Hause schicken lassen.