Jugendarbeit - Höhere Fördersätze für Projekte und Veranstaltungen

Mehrere Zelte um ein brennendes Lagerfeuer. Vor den offenen Zelten sitzen und stehen Kinder.

Zeltlager mit Lagerfeuer. (Archivbild)

Der Jugendhilfeausschuss des Wetteraukreises hat neue Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit beschlossen. Neben Erhöhungen der Fördersätze werden nun auch Tagesveranstaltungen im Bereich Freizeit und Erholung gefördert.

Träger der freien Jugendhilfe und Initiativen der Kinder- und Jugendarbeit konnten bisher für verschiedene Projekte Unterstützung beantragen – etwa für Wanderfahrten, Zeltlager und Ferienveranstaltungen mit Teilnehmern zwischen sieben und 21 Jahren sowie für Schulungsveranstaltungen von ehrenamtlichen Kräften in der Jugendarbeit.

Im ersten Pandemiejahr wurden im Rahmen einer befristeten Sonderförderung auch Freizeit-Tagesveranstaltungen für Kinder und Jugendliche gefördert. Nun wurde ein Antrag zur Verstetigung dieser Förderung an den Jugendhilfeausschuss gerichtet. Nach intensiven Beratungen wurden die überarbeiteten Richtlinien beschlossen. Somit gelten seit dem 1. Mai 2023 nicht nur erhöhte Fördersätze für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, es können auch Tagesveranstaltungen mit kind- oder jugendgerechten Aktivitäten für Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 17 Jahren gefördert werden. Förderungen beantragen können diejenigen Träger, die eine Vereinbarung gemäß § 72a Abs. 2, 4 SGB VIII mit dem Wetteraukreis geschlossen haben.

Die geänderten Kreisrichtlinien sowie die aktuellen Formulare (Antrag und Teilnahmeliste) stehen ab sofort zum Download zur Verfügung.

Fragen zu den Kreisrichtlinien beantwortet die Fachstelle Jugendarbeit und Jugendgerichtshilfe, Telefon (06031) 83-3311, E-Mail.

Veröffentlicht am: 06. Juni 2023