Juleica-Ausbildungswoche 2024: Noch Plätze frei

Jugendliche und Erwachsene spielen auf einer Wiese. Im Hintergrund Bäume.

Wer Freizeiten, Ferienspiele, Kinder- und Jugendgruppen oder Bildungsveranstaltungen betreuen will, benötigt pädagogische, rechtliche und organisatorische Kenntnisse. Bei der Juleica-Woche Ende März sind noch Plätze frei (Foto: Fachstelle Jugendarbeit).

Um Freizeiten, Ferienspiele oder Kinder- und Jugendgruppen oder Bildungsveranstaltungen zu betreuen, sind pädagogische, rechtliche und organisatorische Kenntnisse erforderlich. Die Fachstelle Jugendarbeit und Jugendgerichtshilfe bietet daher auch in diesem Jahr wieder die Juleica-Ausbildung an. Sie findet vom 22. bis 28. März statt, und es gibt noch freie Plätze.

Die Juleica, die Karte für Jugendleiterinnen und Jugendleiter steht für eine gute Ausbildung nach einheitlichen Qualitätsstandards. Sie ist der Ausweis für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit.

In erster Linie ist die Juleica für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder und Jugendarbeit bestimmt. Aber auch neben- und hauptamtliche Tätige können sie erwerben.

Voraussetzungen für den Erwerb der Juleica ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Juleica-Ausbildung. Außerdem der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang in „Erster Hilfe, Sofortmaßnahmen am Unfallort“.

Die Ausbildungswoche umfasst insgesamt 40 Stunden und kann auch als Bildungsurlaub beantragt werden. Schwerpunkte sind unter anderem die Rolle und das Selbstverständnis als Jugendleiterin oder -leiter, die Arbeit in und mit der Gruppe, ein umfassender Einblick in die Aufsichtspflicht, Haftung und Versicherung. Weitere Themen sind Kindeswohl und Kinderschutz, Entwicklungsprozesse und Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen.

Die Ausbildungswoche findet von Freitag, 22. März bis Donnerstag, 28. März in der Jugendherberge Büdingen statt.

Der Teilnahmebetrag liegt zwischen 60 und 150 Euro und beinhaltet Ausbildung, Übernachtung und Verpflegung:

  • 60 Euro für in der Kinder- und Jugendarbeit ehrenamtlich tätige Personen.
  • 80 Euro für nebenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Städte und Gemeinden des Wetteraukreises und ehrenamtlich Tätige, die nicht im Wetteraukreis wohnen und für einen Träger im Wetteraukreis tätig sind.
  • 150 Euro für hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Jugendarbeit der Städte und Gemeinden des Wetteraukreises. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in Schulen, Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Betreuungseinrichtungen für Grundschulkinder sowie interessierte Einzelpersonen und Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen des Bildungsurlaubes.

Anmeldung ab sofort über E-Mail. Anmeldeformular und weitere Informationen.

Veröffentlicht am: 28. Februar 2024