Kreis erhöht finanzielle Förderung für Ganztagsangebote an Schulen

Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Tisch. Vor ihnen liegt ein Dokument, das unterschrieben werden muss.

Landrat Jan Weckler unterschreibt im Beisein von Antje Heerdt, Fachbereichsleitung Bildung und Gebäudewirtschaft, die aktualisierte Richtlinie.

Seit Inkrafttreten der „Richtlinie zur Förderung ganztägig arbeitender Schulen und Grundschulen mit Betreuungsangebot“ im Jahr 2017 ist die Anzahl der Schulen im Ganztagsprogramm kontinuierlich gestiegen. Gleichzeitig hat sich die wirtschaftliche Situation in Deutschland erheblich verändert. Der Wetteraukreis erhöht daher die Zuwendungen für ganztägig arbeitende Schulen und Grundschulen mit Betreuungsangebot.

Der Wetteraukreis fördert die Betreuungs- und Ganztagsangebote an den Schulen finanziell und plant im Fall von Baumaßnahmen außerdem zusätzliche Räumlichkeiten ein. „Die ‚Richtlinie zur Förderung ganztägig arbeitender Schulen und Grundschulen mit Betreuungsangebot‘ stellt ein wichtiges und transparentes Werkzeug zur gerechteren Mittelverteilung dar und bietet den Schulen eine verlässliche Planung über mehrere Schuljahre“, erläutert Landrat Jan Weckler.

Seit Inkrafttreten der Richtlinie 2017 hat sich die wirtschaftliche Situation in Deutschland jedoch erheblich verändert. Die Träger der ganztägigen Angebote sehen sich mit großen wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert – dazu zählen beispielsweise die hohe Inflationsrate oder diverse Tariferhöhungen. In der Folge müssen die Träger steigende Betriebs- und Personalkosten stemmen.

Auch die Anzahl der Schulen im Ganztagsprogramm steigt kontinuierlich. Waren es 2011 noch 41 Schulen, so nahmen 2017 bereits 65 Schulen und derzeit 71 Schulen am Ganztagsprogramm teil. Zwei weitere Schulen werden zum Schuljahr 2024/2025 hinzukommen, sodass dann über 90 Prozent der Schulen des Wetteraukreises im Ganztagsprogramm sind.

Richtlinie tritt 2024/2025 in Kraft

„Dieser Entwicklung trägt der Wetteraukreis Rechnung, indem die Zuwendungen für ganztägig arbeitende Schulen und Grundschulen mit Betreuungsangebot erhöht werden. Die Neuberechnung ergibt eine Steigerung der Mittel um 22 Prozent im Vergleich zum laufenden Schuljahr. Der Kreistag hat dem vorgelegten Richtlinienentwurf in seiner jüngsten Sitzung einstimmig zugestimmt“, fasst Landrat Jan Weckler zusammen. Bereits zum kommenden Schuljahr 2024/2025 tritt die aktualisierte Richtlinie in Kraft.

Mit dem verstärkten Ausbau der Ganztagsbetreuung werden wichtige Weichen für die Umsetzung des neuen Ganztagsförderungsgesetzes gestellt. Durch das Gesetz wird der Anspruch auf ganztägige Förderung für alle Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 stufenweise eingeführt. Ab dem Schuljahr 2026/2027 sollen zunächst die Grundschulkinder aller ersten Klassenstufen Anspruch auf eine ganztägige Betreuung erhalten. Bis zum Schuljahr 2029/2030 soll für alle Grundschulkinder ein entsprechendes Angebot bestehen. Mit Blick auf den Rechtsanspruch soll die Richtlinie nach dem Schuljahr 2029/2030 evaluiert und falls nötig angepasst werden.

Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die finanzielle Förderung des Wetteraukreises erhalten Schulen, die für ihr Ganztags- oder Betreuungsangebot auch eine Landesförderung bekommen. Es werden nur jene Betreuungsangebote gefördert, die außerhalb der Öffnungszeiten des Ganztagsangebots stattfinden. Die Höhe der Förderung bemisst sich unter anderem nach der Anzahl der Tage mit Ganztagsangebot, der Schülerzahl, dem jeweiligen Ganztagsprofil sowie der Anzahl der Schulstandorte.

Mit den bereitgestellten Mitteln sollen für die Schülerinnen und Schüler eine besser Teilhabe an Ganztagsangebote geschaffen werden, so Landrat Jan Weckler: „Familie und Gesellschaft verändern sich stetig. Es ist unabdingbar, dass sich auch Schule mitverändert. Mit dem Ausbau der Ganztagsangebote wird ein wichtiger Beitrag dafür geleistet, dass Familie und Beruf besser miteinander vereinbart werden können.“

Veröffentlicht am: 27. Mai 2024