Wetteraukreis ist ein vorbildlicher inklusiver Arbeitgeber
Die neuesten Zahlen der jährlichen Statistik zur Beschäftigung von Schwerbehinderten bestätigen: Der Wetteraukreis ist ein vorbildlicher inklusiver Arbeitgeber. Schwerbehinderte Menschen finden beim Wetteraukreis als Arbeitgeber eine gute berufliche Heimat.
Nach den gesetzlichen Vorgaben hätte der Wetteraukreis 70 Stellen mit Menschen mit Schwerbehinderung besetzen müssen, erläutert Landrat Jan Weckler: „Tatsächlich können wir sogar 129 schwerbehinderten Menschen einen Arbeitsplatz bieten. Das entspricht einem Anteil von 9,2 Prozent aller Arbeitsplätze.“ Damit überschreitet der Wetteraukreis die gesetzlich vorgeschriebene Quote von fünf Prozent wie bereits in den vergangenen Jahren deutlich.
Das Sozialgesetzbuch schreibt vor, dass private und öffentliche Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen müssen. Tun sie das nicht, werden Ausgleichsabgaben fällig, die wiederum genutzt werden, um Fördermaßnahmen für Menschen mit Behinderung zu finanzieren.
Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Behinderungsgrad ab 50. Nicht allen sieht man jedoch ihre Behinderung an: Beispielsweise können auch schwere Fälle von Migräne, ein schlimmer Bandscheibenvorfall oder Diabetes zu einer Schwerbehinderung führen.
„Inklusion ist ein gesellschaftliches Ziel, das alle angeht"
„Leider haben Menschen mit Handicap oft mit Vorurteilen zu kämpfen. Zu Unrecht: Sie sind mindestens genauso motiviert wie andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und in hohem Maße loyal. Zudem stellt sich häufig heraus, dass sich die Behinderung gar nicht oder kaum auf die Qualität der Aufgabenerledigung auswirkt“, betont Landrat Weckler. „Inklusion ist ein gesellschaftliches Ziel, das alle angeht. Deshalb möchte ich Betriebe und Unternehmen in der Wetterau ausdrücklich dazu ermutigen, mit gutem Beispiel voranzugehen und Schwerbehinderte in ihren Teams willkommen zu heißen. Die dadurch entstehende Notwendigkeit von Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft wirkt sich zudem positiv auf das Betriebsklima aus.“
Britta Bretthauer, Schwerbehindertenvertreterin des Wetteraukreises, ergänzt: „Leider erleben wir noch immer, dass Bewerberinnen und Bewerber ihre Schwerbehinderung zu Beginn verschweigen. Dabei gelten bei der Neueinstellung spezielle gesetzliche Vorgaben, um sicherzustellen, dass schwerbehinderte Menschen nicht schon im Bewerbungsverfahren benachteiligt werden, sondern dieselbe Chance zur Teilhabe an der Arbeitswelt haben. Diese Vorgaben nehmen wir sehr ernst.“