Mathilden-Hospital: Landrat Weckler kritisiert Teilschließung

Zu sehen ist die Hand eines Arztes oder einer Ärztin. Die Person trägt Handschuhe und kümmert sich um einen Patienten.

Im Mathilden-Hospital Büdingen wird künftig keine stationäre Versorgung mehr in den Bereichen Chirurgie sowie Innere Medizin bestehen. Auch die Intensivstation und Notaufnahme werden geschlossen. Das hat der Betreiber Bergman Clinics mitgeteilt.

Viele Krankenhäuser in Deutschland haben wirtschaftliche Probleme – auch im Wetteraukreis. Wie der private Krankenhausbetreiber Bergman Clinics gestern mitgeteilt hat, soll der Somatikbereich des Mathilden-Hospitals Büdingen im Frühsommer schließen. Einen entsprechenden Antrag hat das niederländische Unternehmen beim Land Hessen, das für die Krankenhausbedarfsplanung zuständig ist, eingereicht. Der Betreiber reagiert mit der Teilschließung laut seiner Pressemitteilung „frühzeitig auf die bevorstehenden Änderungen im Rahmen der bundespolitischen Krankenhausreform“.

Das bedeutet konkret, dass im Mathilden-Hospital künftig keine stationäre Versorgung mehr in den Bereichen Chirurgie sowie Innere Medizin besteht und auch die Intensivstation und Notaufnahme geschlossen werden. „Das ist letztlich ein Ergebnis der bereits seit langem bestehenden Unterfinanzierung der Krankenhäuser und die Konsequenz aus der aktuell kontrovers diskutierten Krankenhausreform auf Bundesebene“, so Landrat Jan Weckler. Lediglich die Psychiatrie sowie das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) sollen fortbestehen.

Die Situation der Krankenhäuser in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren drastisch verschlechtert. Die Veränderungen in der Krankenhauslandschaft und -gesetzgebung führen dazu, dass nahezu alle Kliniken mit strukturellen Defiziten zu kämpfen haben. Auch das Gesundheitszentrum Wetterau (GWZ) mit seinen sechs Standorten, 13 Einrichtungen und insgesamt 828 Betten, dessen Hauptgesellschafter der Wetteraukreis ist, muss aufgrund der sich immer mehr verschlechternden äußeren Rahmenbedingungen Defizite verkraften.

Hier ist aus Sicht von Landrat Weckler vor allem der Bund in der Verantwortung: „Seiner Finanzierungspflicht im Krankenhausbereich kommt der Bund leider nur unzureichend nach. Er muss endlich bei den Betriebskosten nachsteuern und für eine auskömmliche Finanzierung sorgen, um ein flächendeckendes Kliniksterben zu verhindern.“

„Bürgerinnen und Bürger sind die Leidtragenden“

Die konkrete Krankenhausbedarfsplanung obliegt wiederum den Bundesländern. Diese müssen zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern entsprechende Krankenhaus- und Investitionspläne aufstellen. Die Landkreise und Kommunen haben in diesem Prozess keine Entscheidungsbefugnis. „Derzeit müssen wir davon ausgehen, dass das Land Hessen dem Antrag der Bergmann Clinics-Gruppe auf Schließung des Somatikbereichs zustimmen wird, sofern diese Bereiche im Mathilden-Hospital im Rahmen der Landesbedarfsplanung für entbehrlich gehalten werden“, stellt Landrat Weckler fest.

Von Seiten der Klinikbetreiber vermisst der Landrat eine frühzeitigen Austausch mit dem Landkreis: „Es hat keinerlei direkte Abstimmung oder Einbindung stattgefunden.“ Die Teilschließung des 1867 gegründeten Mathilden-Hospitals sei ein gutes Beispiel dafür, wie sich die Bergman Clinics-Gruppe unrentabler Abteilungen im wichtigen Bereich der Notfallversorgung entledige und in ihren Klinikstandorten stattdessen auf Fachgebiete setze, die den meisten Gewinn einbringen – etwa im Bereich der ästhetischen Medizin oder der Augenheilkunde, so Landrat Weckler. „Das ist eine äußerst bedenkliche Entwicklung, die die Landkreise bei der Aufrechterhaltung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung im ländlichen Raum vor große Herausforderungen stellt. Die Leidtragenden sind schlussendlich die Bürgerinnen und Bürger, die für entsprechende Behandlungen und die Notfallversorgung künftig auf weiter entfernte Kliniken in der Region ausweichen müssen. Auch für die umliegenden Kliniken und unseren Rettungsdienst, der die vorgeschriebenen Hilfsfristen einhalten muss, wird sich die Belastung spürbar erhöhen. Diese Auswirkungen werden wir intensiv beobachten und evaluieren.“

Veröffentlicht am: 24. April 2024