Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Neuer Verhütungsmittelfonds für Menschen mit geringem Einkommen
Der Wetteraukreis hat ab November einen Verhütungsmittelfonds für Menschen mit geringem Einkommen eingerichtet. Frauen und Männer, die im Wetteraukreis leben und soziale Hilfen wie beispielsweise Wohngeld, Kinderzuschlag oder Arbeitslosengeld II beziehen, können ab sofort die Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel beantragen. Der Antrag kann bei den Schwangerenberatungsstellen im Wetteraukreis, der Caritas, der Diakonie Wetterau und pro familia gestellt werden.
Wenn wenig Geld zur Verfügung steht, reicht es oft nicht mehr für Verhütungsmittel. Diese Erfahrung machen die Schwangerenberatungsstellen häufig in ihrer Beratungsarbeit. „Frauen mit geringem Einkommen können Verhütungsmittel häufig nicht mehr finanzieren. Da ist es eine enorme Hilfe, wenn diese Kosten über den Verhütungsmittelfonds des Wetteraukreis übernommen werden können. Wir sind sehr froh über das neue Angebot“, so Susanne Martin-Ploner von der Schwangerenberatungsstelle der Diakonie Wetterau.
Ziel des neu eingerichteten Fonds ist es, Frauen und Männern auch bei geringem Einkommen einen Zugang zu sicheren Verhütungsmitteln zu erleichtern und ihr Recht auf eine selbstbestimmte Familienplanung und Sexualität zu stärken, erläutert Kornelia Schäfer, Leiterin des Fachdienstes Frauen und Chancengleichheit des Wetteraukreises: „So sollen auch ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden.“
Der Verhütungsmittelfonds ist für alle Menschen ab 22 Jahren zugänglich, die im Wetteraukreis wohnen und soziale Leistungen beziehen. Darunter fallen Wohngeld und Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II, Bafög und Berufsausbildungsbeihilfe, Sozialhilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bei jungen Frauen unter 22 Jahren übernehmen die Krankenkassen die Kosten.
Die Anträge können bei den drei Schwangerenberatungsstellen im Wetteraukreis per E-Mail, per Post oder persönlich gestellt werden (siehe Infobox). Wenn gewünscht, bieten die Beratungsstellen auch ein Beratungsgespräch zu Vor- und Nachteilen verschiedener Verhütungsmittel an. Übernommen werden alle Verhütungsmittel wie Pille, Dreimonatsspritze, Hormonimplantat, Hormonpflaster und Spirale, aber auch die Sterilisation beim Mann und bei der Frau. Der Verhütungsmittelfonds ist eine freiwillige Leistung des Wetteraukreises, es besteht kein Rechtsanspruch.
Der Infoflyer mit Antragsformular liegt in vielen sozialen Einrichtungen aus und ist auch online zu finden.