Neuerungen bei Kfz-Zulassungen und erweitertes online-Angebot
Durch den Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gibt es ab dem 1. September 2023 relevante Änderungen im Kfz-Zulassungswesen.
„Damit wird nicht nur Wortlaut der Verordnung begrifflich an das EU-Recht angepasst, sondern hauptsächlich das Verwaltungsverfahren für die Zulassung von Fahrzeugen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung effizienter und mit weniger Zeitaufwand gestaltet. Die digitale Verwaltung schreitet weiter voran“, sagt Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch.
„Damit, dass Tageszulassungen für Neufahrzeuge möglich sein werden wurde dem Wunsch vieler Fahrzeughändler Rechnung getragen. Den Vorgang kann man sowohl online als auch vor Ort in den vier Zulassungsbehörden in Büdingen, Friedberg, Karben und Nidda durchführen. Das Fahrzeug kann somit ohne auf den Kennzeichen angebrachte Stempelplaketten bis Tagesende genutzt werden und gilt danach automatisch als abgemeldet. Eine gesonderte Abmeldung ist daher nicht notwendig“, gibt Stephanie Becker-Bösch bekannt.
Als Nachweis erhält man einen vorläufigen Zulassungsnachweis, den man hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeuges auslegt, damit er von außen gut lesbar ist. Die erforderlichen Unterlagen sind die gleichen wie bei einer regulären Neuzulassung: ein gültiges Ausweisdokument, eVB-Nummer der Versicherung, die EU-Übereinstimmungsbescheinigung und die Zulassungsbescheinigung Teil II sowie das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und im Vertretungsfall eine Vollmacht.
Durch die Einführung der Stufe 4 des bereits seit 2015 laufenden Projektes „internetbasierte Fahrzeugzulassung“ (i-Kfz) werden nun auch juristische Personen eingebunden. Folgende sogenannte Standardvorgänge sind ab dem 1. September 2023 sowohl für natürliche (private) als auch für juristische Personen möglich:
- Neuzulassungen
- Tageszulassungen
- Wiederzulassungen
- Umschreibungen von Gebrauchtfahrzeugen
- Adressänderungen bei einem Wohnortwechsel innerhalb und außerhalb des Wetteraukreises
- Abmeldungen
- Fahrzeuge können zudem mit einem E-, H- und Saisonkennzeichen zugelassen werden.
Nach Abschluss des Verfahrens ist die sofortige Inbetriebsetzung (sofortiges Losfahren) des Fahrzeuges und für mindestens zehn Tage möglich, bis die Zulassungsdokumente und Plaketten von der Zulassungsbehörde per Zustellungsurkunde übersandt wurden. Hierzu wird ein Zulassungsbescheid für 30 Minuten als Download im Portal bereitgestellt, der bis zum Erhalt der Unterlagen und Dokumente als Nachweis der Zulassung gilt.
Im Rahmen von Abmeldungen ist keine Identifizierung mehr notwendig. Danach können Fahrzeuge durch Freilegen der verdeckten Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Stempelplaketten auf den Kennzeichen im Portal abgemeldet werden.
„Auch das Vertrauensniveau hinsichtlich der Identifizierung wurde angepasst. Demnach können sich Privatpersonen neben dem elektronischen Personalausweis auch mittels des ELSTER-Zertifikats der Finanzverwaltung ausweisen. Für juristische Personen erfolgt dies ebenso durch ein Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat. Firmen und Zulassungsdienstleister mit mehr als 500 Vorgängen pro Jahr können sich gegen Gebühr als Großkunde beim Kraftfahrt-Bundesamt registrieren und über eine Schnittstelle vereinfacht Zulassungsanträge stellen“, informiert Stephanie Becker-Bösch weiter.
Weiterhin nicht im Verfahren inbegriffen sind Fahrzeuge, die vom Zulassungsverfahren ausgenommen sind, wie beispielsweise Leichtkrafträder.
Weitere Informationen zu diesen Änderungen auf unserer Service-Seite Auto und Verkehr.
Die online-Vorgänge können hier durchgeführt werden