Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Noch freie Plätze bei Kindeswohl-Schulung am 27. April
Das Thema Kindeswohl und Kinderschutz ist in den Blick der Öffentlichkeit gerückt. Gesetzliche Regelungen wie das Bundeskinderschutzgesetz sollen Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen, Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellem Missbrauch schützen. Auch Ehrenamtliche in Vereinen und Verbänden sollen gut geschult und sensibilisiert werden, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und richtig zu handeln.
Die Fortbildungsveranstaltung bearbeitet spezifische Fragen und Herangehensweisen bei der Umsetzung des Schutzauftrages, dem ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verpflichtet sind. Die Schulung bietet einen Überblick über die inhaltliche Bedeutung des Schutzauftrages und die unterschiedlichen Formen und Aspekte von Kindeswohlgefährdung. Dabei werden die Anforderungen an ehrenamtlich Tätige und auch die Grenzen ihrer Verantwortung thematisiert. Außerdem werden Handlungsschritte und Verfahrensabläufe bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgestellt. Zudem werden die Themen sexualisierte Gewalt, sexuelle Grenzverletzungen zwischen Jugendlichen und der Umgang mit Verdachtsfällen von Kindesmissbrauch behandelt.
Für den Schulungs-Termin am 27. April (Samstag) von 9 bis 17.30 Uhr sind aktuell noch Plätze frei. Die Fortbildung findet in Friedberg, Homburger Straße 17, statt und ist für Ehrenamtliche in Vereinen und Verbänden kostenfrei. Eine schriftliche Anmeldung ist aber erforderlich, da die Zahl der Teilnehmer zugunsten einer qualitativen inhaltlichen Arbeit begrenzt ist. Das Anmeldeformular steht als Download zur Verfügung.
Anmeldung per E-Mail. Die Fortbildung kann auch zur Verlängerung der Jugendleitercard (Juleica) genutzt werden.