Rad- und Fußverkehr wird besonders gefördert
Seit 2019 ist der Wetteraukreis Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH). Durch den Kreistagsbeschluss zur Radregion Wetterau wurde personell bereits aufgestockt, doch nun geht der Wetteraukreis in Sachen Nahmobilitätsförderung den nächsten Schritt: Bis zu zwei Personalstellen sollen mit Landesförderung den Ausbau des Rad- und Fußverkehrs im Landkreis weiter voranbringen.
„Das Angebot des Landes, Personalstellen im Bereich Nahmobilität bis ins Jahr 2030 mit rund 85 Prozent der Kosten zu bezuschussen, ist eine willkommene Unterstützung der seit Jahren bereits etablierten Strategie des Kreises“, erläutert Landrat Jan Weckler. Der Wetteraukreis ist in Sachen Radverkehrsplan sogar Vorreiter: Im Jahr 2020 hat er den Radverkehrsplan bereits zum zweiten Mal fortgeschrieben, wohingegen andere Landkreise gerade erst mit einem solchen Plan beginnen.
Doch für die Umsetzung dieser Planungen in der Nahmobilität und zur Verringerung von Lücken und Gefahrenstellen im Netz benötigt es einen langen Atem: Unterschiedliche Zuständigkeiten durch verschiedene Straßenbaulastträger wie Bund, Land, Kreis und Kommunen sowie das komplexe Planungs- und Umweltrecht lassen Radwegeplanungen häufig ähnlich lange dauern wie Planungen für Straßeninfrastruktur.
Kreisbeigeordneter Matthias Walther hat bereits konkrete Vorstellungen davon, wo und wie die neuen Stellen zur Nahmobilität zum Einsatz kommen sollen: „Die neuen Stellen möchten wir vor allem für kleine und mittlere Kommunen sowie im Schwerpunkt im östlichen Wetteraukreis einsetzen. Durch die Landesgartenschau 2027 in Oberhessen ist hier besondere Unterstützung notwendig, damit das Radwegenetz bis dahin und darüber hinaus weitere Verbesserungen erfährt“. Die Personalförderung des Landes wird aus Mitteln des Klimaplanes Hessen finanziert.
„Mit dem Radverkehrsplan haben wir seit Jahren eine gute planerische Grundlage. Durch die Neuerstellung der Beschilderung unseres Radwegenetzes in diesem Jahr wird auch die Wegweisung auf dem neusten Stand sein“, so Landrat Weckler. Der Landkreis hat für die Projekte in eigener Zuständigkeit also einen sehr guten Stand. Durch die neue Nahmobilitätskoordination kann er auch über die eigene Zuständigkeit hinaus Unterstützungsleistungen anbieten, wenn die Stellen besetzt sind. Knapp 90 Prozent der Radwege und so gut wie alle Fußwege liegen in der Verantwortung der Städte und Gemeinden.