Schritt zur digitalen Kreisverwaltung - Führerschein online beantragen

Drei Männer sitzen an einem runden Tisch. Vor einem steht ein aufgeklappter Laptop. Der Mann deutet auf den Bildschirm.

Stellen den Weg zur Online-Beantragung des Führerscheins vor (von links): Landrat Jan Weckler, Jürgen Grünbein (Leiter der Fachstelle Führerscheinangelegenheiten), Christian Keim (Leiter des Fachdienstes Ordnungsrecht)

Ab sofort kann der Führerschein auch digital beantragt werden. Das Online-Angebot bezieht sich im ersten Schritt auf Ersterteilung, Erweiterung und Umstellung der Fahrerlaubnis. Weitere Dienstleistungen werden im Laufe des Jahres Zug um Zug eingeführt. Damit nimmt der Wetteraukreis einen weiteren Schritt hin in Richtung digitale Kreisverwaltung.

„Dass Verwaltungsleistungen auch digital in Anspruch genommen werden können ist eine Herausforderung, der sich moderne Kreisverwaltungen stellen müssen“ erläutert Landrat Jan Weckler. „Wir arbeiten stetig daran, diesem Anspruch gerecht zu werden und der digitale Führerscheinantrag ist hierbei ein weiterer wichtiger Schritt“, so der Landrat.

Ab sofort werden den Bürgerinnen und Bürgern folgende Leistungen online angeboten:

  • Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Umstellung der Fahrerlaubnis (Umtausch eines grauen, rosa, DDR- oder unbefristeten Kartenführerscheins)

Die Unterlagen zur Antragstellung werden mit dem digitalen Antrag vollständig elektronisch eingereicht. Auch die Verwaltungsgebühren werden über E-Payment bezahlt, eine persönliche Vorsprache in der Verwaltung wird nicht mehr erforderlich sein.

Voraussetzung ist ein Lichtbildausweis/elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Funktion und PIN sowie eine elektronische Bezahlmethode. Das biometrische Lichtbild kann hochgeladen oder sogar als „Selfie“ mit dem Smartphone aufgenommen werden. Auch die Unterschrift und alle übrigen erforderlichen Nachweise lassen sich digital erfassen. Die Online-Anmeldung erfolgt entweder mit einem Kartenlesegerät oder einem NFC-fähigen Smartphone. Das Mindestalter für die elektronische Antragstellung ist 16 Jahre.

„Nach erfolgreicher Prüfung und Bearbeitung erhält die antragstellende Person eine schriftliche Mitteilung. Der Führerschein selbst muss persönlich abgeholt werden, eine vorherige Terminvereinbarung ist aber nicht erforderlich“, erklärt Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch.

Weitere Dienstleistungen sollen im Laufe des Jahres schrittweise eingeführt werden.

Online zum digitalen Führerschein

Veröffentlicht am: 11. Juli 2023