Schulentwicklungsplan sichert kleine Grundschulen ab
Der Schulentwicklungsplan (SEP) für allgemeinbildende Schulen im Wetteraukreis wird zum zehnten Mal fortgeschrieben. Abgebildet werden der gegenwärtige und zukünftige Schulbedarf und die Schulstandorte der 82 allgemeinbildenden Schulen (ohne Berufliche Schulen). Nach der Zustimmung durch den Kreisausschuss wird der SEP nun dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Im drittgrößten Landkreis Hessens mit seinen 25 Städten und Gemeinden befinden sich 85 Schulen in der Trägerschaft des Wetteraukreises. Davon haben 82 Schulen ein allgemeinbildendes Angebot.
„Kurze Beine – kurze Wege“ - Alle Schulen erhalten
Landrat Jan Weckler: „Der Wetteraukreis als Schulträger betreibt laufend Schulentwicklung. Entgegen der Prognose zum letzten Schulentwicklungsplan aus dem Jahr 2015 haben sich die Schülerzahlen im Wetteraukreis durch Zuzug und Zuwanderung nicht nur stabilisiert, sondern sind sogar insgesamt angewachsen. Wir stehen für ein breites und wohnortnahes Bildungsangebot und möchten daher alle Schulen aufrechterhalten. Der Fokus liegt auf einem ganzheitlichen und regional ausgeglichenen Bildungsangebot sowie auf einer Schullandschaft, an deren Standorten ein sinnvolles und differenziertes Unterrichten möglich ist. Dies geschieht immer unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schülerzahlen.“
In den vergangenen zehn Jahren konnte der Wetteraukreis einen Zuwachs von etwa 19.000 Bewohnerinnen und Bewohnern und damit einen Anstieg der Bevölkerungszahl von 6,5 Prozent verzeichnen. Auch für die Zukunft zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. In der neuen Gesamtfortschreibung des Schulentwicklungsplans können anstehende organisatorische Maßnahmen für Schulen umgesetzt werden und insbesondere gesicherte Prognosen zur Entwicklung der Schulen gemacht werden, die im vergangenen Schulentwicklungsplan eine Auflage durch das Hessische Kultusministerium (HKM) erhalten haben.
Die letzte Gesamtfortschreibung des SEP aus dem Jahr 2015 erfolgte unter Auflagen des HKM, welche in der aktuellen Fortschreibung genauestens in den Blick genommen wurden. Von diesen Auflagen waren insgesamt fünf kleinere Grundschulen und zwei weiterführende Schulen betroffen. Die Aufrechterhaltung einiger dieser Schulen stellte das HKM in seinem Erlass in Frage. Daraufhin wurde eine erneute, differenzierte Analyse der Schulorganisation im Hinblick auf die personelle Ausstattung der Schulen, die zweckmäßige Unterrichtsorganisation innerhalb der einzelnen Schulen sowie die Beachtung der Wahrung eines regional ausgeglichenen Bildungsangebotes durchgeführt. Landrat Jan Weckler: „Die Ergebnisse der vertieften Analysen haben gezeigt, dass gerade unsere kleinen Grundschulstandorte Zukunft haben. Daher wollen wir sie auch alle erhalten, denn nach wie vor wollen wir für unseren Landkreis ermöglichen, dass ‚kurze Beine‘ nur ‚kurze Wege‘ in die Schule haben.“
Vorstellung von Schulprogramm und pädagogischen Schwerpunkten
Der Schulträger arbeitete für die 10. Fortschreibung wieder mit vielen Akteuren, unter anderem den Städten und Gemeinden sowie dem Staatlichen Schulamt intensiv zusammen. Vor allem mit allen Schulen erfolgte ein enger Austausch. Der SEP setzt sich aus einem allgemeinen und einem Datenteil zusammen. Im allgemeinen Teil werden beispielsweise Inhalte zur Inklusiven Beschulung, zum Ganztagsangebot, zur Sozialarbeit an Schulen oder zur Digitalisierung beschrieben. Innerhalb des anschließenden Datenteils stellen sich die einzelnen Schulen vor. Hier werden wesentliche Akzente des Schulprogramms, Schwerpunkte und Angebote vor Ort sowie eventuelle Kooperationen mit außerschulischen Organisationen dargestellt. Außerdem werden die Schülerzahlenentwicklung der vergangenen Jahre und -prognosen der kommenden Jahrgänge aufgezeigt.
Als organisatorische Maßnahme wird im neuen SEP im Gebäude der ehemaligen Gudrun-Pausewang-Schule in Nidda eine offizielle Nebenstelle der Hammerwaldschule Hirzenhain der Förderschwerpunkt „Geistige und körperlich-motorische Entwicklung“ eingerichtet.
„Mit einer dynamischen Schulentwicklungsplanung wollen wir unsere Schulen zukunftsfähig aufstellen und gute Lernbedingungen für all unsere Schülerinnen und Schüler in jeder Schulform bieten. Im neuen SEP können wir das durch den Erhalt der Bildungsvielfalt im Wetteraukreis. So ermöglichen wir, dass alle Bildungsabschlüsse wohnortnah erreicht werden können“, betont Landrat Jan Weckler abschließend.
Schulentwicklungsplanung
Rechtsgrundlage für die Schulentwicklungsplanung in Hessen ist das Hessische Schulgesetz (§ 145 HSchG). Demnach stellen die Schulträger Schulentwicklungspläne auf, die den derzeitigen und den zukünftigen Schulbedarf der Region ausweisen und so die planerische Grundlage für die Schulentwicklung im Wetteraukreis bieten. Der SEP ist nach der Festschreibung regelmäßig auf seine Zweckmäßigkeit der Schulorganisation zu überprüfen und – soweit erforderlich – zu überarbeiten und fortzuschreiben. Nach der Zustimmung der Gremien des Wetteraukreises muss der Schulentwicklungsplan durch das Hessische Kultusministerium genehmigt werden.