Gemeindepfleger sollen Probleme frühzeitig erkennen und vorbeugen

Eine ältere Frau gießt mit einer Gießkanne einen Strauch.

Bild: pasja1000, pixabay

Der Wetteraukreis mit seinen rund 310.000 Einwohnern möchte mehr Gemeindepfleger und Gemeindepflegerinnen flächendeckend implementieren. Sie sollen soziale oder gesundheitliche Problemlagen frühzeitig erkennen und vorbeugen. Sie füllen damit insbesondere eine Lücke bei der Versorgung von Menschen, die noch keine medizinische oder pflegerische Versorgung benötigen, aber durch die fehlende altersgerechte Infrastruktur unterversorgt sowie von Einsamkeit bedroht sind.

Insbesondere die ältere Bevölkerung der Region wird von den Gemeindepflegern und Gemeindepflegerinnen profitieren und kostenlos in ihrer Häuslichkeit aufgesucht werden, um in verschiedensten Lebenssituationen beratend begleitet zu werden. Sie vermitteln bei Bedarf und Wunsch Begegnung oder Hilfe und bieten individuelle und passgenaue Informationen zu sozialer Teilhabe, Wohnen und Gesundheit.

Da die Wirkungs- und Verantwortungsbereiche der Gemeindepfleger und Gemeindepflegerinnen in den jeweiligen Sozialräumen liegen, sollen sie direkt dort angestellt werden, wo auch die organisatorische Verantwortung für die jeweiligen Gemeindepfleger und Gemeindepflegerinnen übernommen wird.

Förderung

Das Land Hessen fördert das Projekt im Wege einer Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer maximalen Förderhöhe von 50.000 Euro pro Jahr, bezogen auf eine Vollzeitstelle.

Im Sinne einer langfristigen Implementierung der Stelle als Gemeindepflegerin und Gemeindepfleger, dient die vorliegende Förderrichtlinie des Wetteraukreises als Anreiz zur Schaffung besagter Stellen und zur Ausarbeitung bestehender Strukturen. Dafür werden die verbleibenden Personalkosten für den Einsatz von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern zusätzlich anteilig und zeitlich befristet übernommen.

Die Zuwendung des Wetteraukreises wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der Restkosten bis zu einer maximalen Förderhöhe von 15.000 Euro pro Jahr bezogen auf eine Vollzeitstelle (gemäß Tarifvertrag) gewährt.

Antragsberechtigt sind alle Städte und Gemeinden des Wetteraukreises

Eine Zuwendung nach dieser Förderrichtlinie des Wetteraukreises kann nur gewährt werden, wenn im Zuge der Antragstellung gemäß Richtlinie zur Förderung von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern für die Jahre 2023 bis 2026 beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) der Antrag bewilligt wurde.

Voraussetzung ist zunächst, den Antrag beim HMSI, mit Zustimmung des Wetteraukreises, zu stellen. Alle weiteren Informationen können der Richtlinie des HMSI entnommen werden. Nachdem der Antrag vom HMSI bewilligt wurde, kann beim Wetteraukreis die Zuwendung der Restkosten in Höhe von 20 Prozent beantragt werden.

Die aktuelle Planung basiert auf der Annahme einer fortlaufenden Förderung durch das Land Hessen über den gesamten Zeitraum 2023-2026.

Zuständige Stelle

Zuständig für die Bewilligung nach dieser Förderrichtlinie des Wetteraukreises ist die Fachstelle Leben im Alter und Pflegeberatung.

Eva van Aken, E-Mail, Telefon: 0603183-3410
Sevil Yilmaz, E-Mail,Telefon: 0603183-3410.

Veröffentlicht am: 09. Juni 2023